 |

Feuer-Versicherung
In der Feuer-Versicherung für Gewerbe- und lndustriebauten sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile versichert sowie gegebenenfalls bewegliche Sachen des Versicherungsnehmers.
Die Hamburger Feuerkasse leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen infolge eines dieser Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Pauschal eingeschlossen bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze sind die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs nicht mehr verwendbarer stehengebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Aufräumungs- oder Abbruchkosten). Weiterhin Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Sachen, die durch den Versicherungsvertrag versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschätzt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten).
Ebenso Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
Nicht versicherbar sind Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art sowie durch Kernenergie.
Bei einer Gebäudeversicherungssumme von unter 1 Mio. EUR sprechen wir von einer gewerblichen Feuer-Versicherung. Ist diese Grenze überschritten, so handelt es sich um eine industrielle Feuer-Versicherung.
Die Feuer-Versicherung wird bei der Hamburger Feuerkasse üblicherweise als Gleitende Neuwert-Versicherung mit Unterversicherungsverzicht abgeschlossen, so dass der Versicherungsnehmer im Totalschadenfall ein Gebäude gleicher Größe, Ausstattung und Nutzungsart wieder errichten kann.
Bei alten, schlecht unterhaltenen Gebäuden ist der Versicherungswert nur der Zeitwert des Gebäudes.
Die Feuer-Versicherung ersetzt nur den Schaden, der in der Sachzerstörung besteht. Der mittelbare Schaden, wie entgehender Gewinn, kann im Rahmen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung geschützt werden. Gesundheitsschäden aller Art fallen nicht unter die Sparten der Sachversicherung.
|
|
|