Betriebsunterbrechungs-Versicherung
(Feuer, EC)
Die Feuer-Versicherung ersetzt den Sachsubstanzschaden, der in Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen besteht. Je nach Umfang, in dem die Betriebsgebäude und Betriebseinrichtungen zerstört oder beschädigt worden sind, entsteht dem Unternehmen im Schadenfall ein weiterer Schaden dadurch, dass die Produktion eine Zeit lang unterbrochen werden muss. Gegen die finanziellen Belastungen aus diesen Schäden kann eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen werden.
Die Hamburger Feuerkasse haftet für den Unterbrechungsschaden (entgehender Geschäftsgewinn sowie Aufwand an fortlaufenden Geschäftskosten), der infolge eines Sachschadens auf dem Grundstück entsteht, das im Versicherungsvertrag als Betriebsstelle bezeichnet ist. Schäden auf betriebsfremden Grundstücken, zum Beispiel bei Zulieferer- oder Abnehmerfirmen, können im begrenzten Umfang eingeschlossen werden.
Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung wird für eine definierte Haftzeit abgeschlossen. Diese beträgt üblicherweise 12 Monate und rechnet vom Eintritt des Sachschadens an.
Längere Haftzeiten (bis zu 24 Monaten) werden vereinbart, wenn die Wiederherstellung des Betriebes voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht möglich ist.
Der Dauer der Haftzeit entspricht die Dauer des Bewertungszeitraumes. Er dient als Versicherungswert im Schadenfall und rechnet von dem Zeitpunkt an rückwärts, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht (spätestens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit).
Anhand eines Summenermittlungsbogens berechnet der Versicherungsnehmer mit Hilfe seiner Buchhaltung die notwendige Höhe seiner Versicherungssumme (fortlaufende Kosten zuzüglich Betriebsgewinn). Stellt sich nach Ablauf des Versicherungsjahres diese Versicherungssumme als zu hoch bemessen heraus, so ist eine Beitragsrückgewähr bis zu 33 1/3 % möglich.
Da die Versicherungssumme aufgrund von Vergangenheitswerten ermittelt wird, empfiehlt sich zusätzlich die Vereinbarung einer Nachhaftung von z. B. 25 %.
Dadurch wird der Versicherungsschutz der Hamburger Feuerkasse um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (Vorsorge gegen Unterversicherung).
Sollte die Versicherungssumme nach Ablauf des Versicherungsjahres nicht ausreichen, wird der Beitrag für den in Anspruch genommenen Anteil der Nachhaftung nacherhoben.
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