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Umweltschaden-Versicherung *Umweltschaden-Versicherung Aus dem am 14.11.2007 in Kraft getretenen Umweltschadengesetz (USchadG) resultiert eine neue Haftung im Umweltbereich für gewerbliche Kunden. Durch dieses Gesetz können jetzt die Kosten für Sanierungen an der „Natur selbst“ Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Anspruches sein. Gewerbliche Kunden können sich vor solchen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die aus dem Betrieb von Öltanks entstehen über eine Umweltschaden-Versicherung absichern. (Die Haftung für andere Anlagen wird von der Hamburger Feuerkasse nicht übernommen.) Was ist versichert? Bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt die Umwelt-Haftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche von Dritten, die über den Umweltpfad (Boden, Luft, Wasser) einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch Ihren Öltank erlitten haben. Schäden am eigenen Grundstück sind ein nicht versicherter Eigenschaden. Behördlich angeordnete Sanierungskosten bei Schädigung von Arten oder Lebensräumen (Biodiversität) auf eigenen oder fremden Grundstücken und Gewässern (Teiche, Seen, Bäche, etc. sowie Grundwasser) durch Ihren Öltank übernimmt die Umweltschaden-Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das Risiko der Kontamination eigener Böden (Eigenschaden) kann über eine gesonderte Bodenkasko-Versicherung abgesichert werden, die die Hamburger Feuerkasse nicht anbietet. Jahresbeitrag: 64,14 EUR für einen Öltank mit 10.000 Liter Inhalt und Lagerung im Keller (bei 3 Mio. EUR Versicherungssumme). Kundeninformationen und Bedingungen: |