Hamburger Feuerkasse
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Zeittafel zur Geschichte




1591
Abschluss des ersten Hamburger „Feuer Kontrakts“
 


1676 Gründung der Hamburger Feuerkasse:
 30. November: Verabschiedung der „Puncta der General Feur-Ordnungs-Cassa“ durch Rat und Bürgerschaft der Stadt Hamburg, Zusammenfassung der bestehenden Feuerkontrakte.
 Die Hamburger Feuerkasse ist damit die älteste Versicherungsunternehmung der Welt.
 Versicherungsbereich innerhalb der Ringmauern. Eintritt freigestellt. Austritt offenbar genehmigungspflichtig.
 Versicherung der Gebäude nach ihren tatsächlichen Werten (Verkehrswert); Höchstversicherungssumme 15.000 Mark („ein quart“ Selbstbeteiligung).
 Feste Beiträge (ordentliche Zulage) und unbegrenzte Nachschusspflicht (außerordentliche Zulage). Wiederaufbauklausel.

 

1753
Austritt nicht mehr gestattet.
 

1817
Einführung der Versicherungspflicht.
Kosten aller Bauarbeiten werden erstattet.
 

1822
Haftung für Blitzschäden (auch wenn kein Feuer entsteht).
 

1833
Einführung der Neuwertversicherung.
Minderung der Entschädigung bei Nichtwiederherstellung um ein Viertel.
 

1840
Übernahme der „Feuerkasse im Neuen Werk“ (St. Georg).
 

1842 Großer Brand von Hamburg
Die Hamburger Feuerkasse entschädigt alle zerstörten und geschädigten Gebäude (ca. 20 % des gesamten Gebäudebestands).
 

1867
Einführung eines nach Gefahren abgestuften Beitrags.
Haftung für Explosionsschäden (auch wenn kein Feuer entsteht).
 

1868
Übernahme der „Feuerkasse außerhalb der Stadt“.
 

1892
Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf das gesamte hamburgische Staatsgebiet.
 

1910
Einschluss der Kirchen in die Pflichtversicherung.
Grundbeitrag für das Stadtgebiet 0,5 ‰; erweiterter Beitragstarif für Betriebszuschläge.
 

1923
Einführung der gleitenden Neuwertversicherung (obligatorische Gebäudeschätzung aufgrund der Neubaupreise von 1914).
Freiwillige Versicherung für gebäudenahe Gegenstände, die nicht unter die Pflichtversicherung fallen.
Ersatz der tatsächlichen Wiederherstellungskosten (einschl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen während des Wiederaufbaus).
Unbegrenzte Haftung für Räumungskosten. Ausschluss von Kriegs- und Aufruhrschäden.
 

1928
Aufhebung der Feuerkassendeputation (Behörde) und Bildung eines Verwaltungsrates im Zuge einer Verwaltungsreform (Selbstverwaltung).
 

1929
Letzte grundsätzliche Novellierung des Feuerkassengesetzes.
 

1930
Haftung für Gebäudeschäden durch Sturm und Hagel sowie durch den Betrieb von Luftfahrzeugen.
 

1937
Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf „Groß-Hamburg“. In den aus dem Hamburger Staatsgebiet ausgegliederten Gemeinden setzt die Hamburger Feuerkasse ihre Tätigkeit zunächst fort; sie endet für Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek 1953, für Cuxhaven 1955.
Die Insel Neuwerk gehört seit 1971 wieder zum Versicherungsbereich der Hamburger Feuerkasse.
 

1939
Einheitlicher Grundbeitrag (0,3 ‰) für alle Versicherungen.
Die Hamburger Feuerkasse wird feuerschutzsteuerpflichtig.
 

1940
Gründung der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse.
 

1941
Die Hamburger Feuerkasse kann allgemein Mit- und Rückversicherung geben und gewähren.
 

1947
Übernahme der Kleingartenversicherungen (bewohnte Behelfsheime) zu Einheitsprämien.
 

1948
Haftung für Mietausfall bei Wohngebäuden.
 

1955
Gebäudewertermittlungsverfahren (Gebäudeschätzung) kostenlos; damit volle Gebührenfreiheit für die Versicherten.
 

1958
Beitragsfreie Haftung für Schäden durch radioaktive Isotope.
 

1960
Einführung der zwölfmonatigen Beitragsfreiheit bei der Rohbaufeuer-Versicherung.
 

1970
Feststellung des Bundesfinanzhofs, dass die Hamburger Feuerkasse gewerbesteuerfrei ist.
 

1971
Übernahme der Bundesgebäude auch in „Neu“-Hamburg (siehe 1937).
 

1973
Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat („Drittelparität“).
 

1976
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht- und Monopolanstalten bestätigt.
 

1984
Bildung einer Schwankungsrückstellung bei der Hamburger Feuerkasse.
 

1988
Haftung für Überspannungsschäden durch Blitz.
 

1989
Erweiterte Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für vorbeugende Maßnahmen des baulichen Brandschutzes.
Unbegrenzte Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten auch für nichtversicherte Sachen.
Haftung für Schäden durch unbemannte Flugkörper. Verzicht auf Nachbarschaftsregresse. Verzicht auf Risikoausschluss für Schäden durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
 

1990
Verkauf der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse an die Provinzial Versicherungen Kiel. Verzicht auf Mieterregresse.
 

1991
Übernahme der Mehrkosten für behördliche Auflagen und behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
 

1994 Wegfall von Monopol und Pflichtversicherung
 1. Juli: Überführung der Monopolversicherungsverhältnisse in Versicherungsverträge.
 Umwandlung der Hamburger Feuerkasse von einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft. Verkauf an die DBV-Winterthur Versicherungsgruppe Wiesbaden.
 Aufnahme der Wettbewerbstätigkeit mit den Versicherungszweigen bzw. -arten: Haftpflicht-Versicherung, Feuer-Versicherung, Leitungswasser-Versicherung, Sturm-Versicherung, Verbundene Wohngebäude-Versicherung, Bauleistungs-Versicherung, Extended-Coverage-Versicherung, Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Schwamm- und Hausbockkäfer-Versicherung, Mietverlust-Versicherung.
 Die Hamburger Feuerkasse wird körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
 Beginn der Zusammenarbeit mit Maklern.

 

1997
 Verkauf der Hamburger Feuerkasse an die Provinzial Versicherungsgruppe Kiel.
 Aufnahme der Verbundenen Hausrat-Versicherung.
 Eigener Außendienst (Generalagenten).

 

1998
Einführung der Neubau-Versicherung und der Erweiterten Wohngebäude-Versicherung.
 

1999
Einführung der Elementarschaden-Versicherung.
 

2001
Einführung neuer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2000 HFK)