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1591
Abschluss des ersten Hamburger „Feuer Kontrakts“
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1676 Gründung der Hamburger Feuerkasse:
| 30. November: Verabschiedung der „Puncta der General Feur-Ordnungs-Cassa“ durch Rat und Bürgerschaft der Stadt Hamburg, Zusammenfassung der bestehenden Feuerkontrakte.
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| Die Hamburger Feuerkasse ist damit die älteste Versicherungsunternehmung der Welt.
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| Versicherungsbereich innerhalb der Ringmauern. Eintritt freigestellt. Austritt offenbar genehmigungspflichtig.
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| Versicherung der Gebäude nach ihren tatsächlichen Werten (Verkehrswert); Höchstversicherungssumme 15.000 Mark („ein quart“ Selbstbeteiligung).
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| Feste Beiträge (ordentliche Zulage) und unbegrenzte Nachschusspflicht (außerordentliche Zulage). Wiederaufbauklausel. |
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1753
Austritt nicht mehr gestattet.
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1817
Einführung der Versicherungspflicht.
Kosten aller Bauarbeiten werden erstattet.
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1822
Haftung für Blitzschäden (auch wenn kein Feuer entsteht).
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1833
Einführung der Neuwertversicherung.
Minderung der Entschädigung bei Nichtwiederherstellung um ein Viertel.
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1840
Übernahme der „Feuerkasse im Neuen Werk“ (St. Georg).
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1842 Großer Brand von Hamburg
Die Hamburger Feuerkasse entschädigt alle zerstörten und geschädigten Gebäude (ca. 20 % des gesamten Gebäudebestands).
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1867
Einführung eines nach Gefahren abgestuften Beitrags.
Haftung für Explosionsschäden (auch wenn kein Feuer entsteht).
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1868
Übernahme der „Feuerkasse außerhalb der Stadt“.
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1892
Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf das gesamte hamburgische Staatsgebiet.
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1910
Einschluss der Kirchen in die Pflichtversicherung.
Grundbeitrag für das Stadtgebiet 0,5 ‰; erweiterter Beitragstarif für Betriebszuschläge.
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1923
Einführung der gleitenden Neuwertversicherung (obligatorische Gebäudeschätzung aufgrund der Neubaupreise von 1914).
Freiwillige Versicherung für gebäudenahe Gegenstände, die nicht unter die Pflichtversicherung fallen.
Ersatz der tatsächlichen Wiederherstellungskosten (einschl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen während des Wiederaufbaus).
Unbegrenzte Haftung für Räumungskosten. Ausschluss von Kriegs- und Aufruhrschäden.
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1928
Aufhebung der Feuerkassendeputation (Behörde) und Bildung eines Verwaltungsrates im Zuge einer Verwaltungsreform (Selbstverwaltung).
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1929
Letzte grundsätzliche Novellierung des Feuerkassengesetzes.
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1930
Haftung für Gebäudeschäden durch Sturm und Hagel sowie durch den Betrieb von Luftfahrzeugen.
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1937
Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf „Groß-Hamburg“. In den aus dem Hamburger Staatsgebiet ausgegliederten Gemeinden setzt die Hamburger Feuerkasse ihre Tätigkeit zunächst fort; sie endet für Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek 1953, für Cuxhaven 1955.
Die Insel Neuwerk gehört seit 1971 wieder zum Versicherungsbereich der Hamburger Feuerkasse.
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1939
Einheitlicher Grundbeitrag (0,3 ‰) für alle Versicherungen.
Die Hamburger Feuerkasse wird feuerschutzsteuerpflichtig.
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1940
Gründung der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse.
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1941
Die Hamburger Feuerkasse kann allgemein Mit- und Rückversicherung geben und gewähren.
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1947
Übernahme der Kleingartenversicherungen (bewohnte Behelfsheime) zu Einheitsprämien.
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1948
Haftung für Mietausfall bei Wohngebäuden.
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1955
Gebäudewertermittlungsverfahren (Gebäudeschätzung) kostenlos; damit volle Gebührenfreiheit für die Versicherten.
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1958
Beitragsfreie Haftung für Schäden durch radioaktive Isotope.
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1970
Feststellung des Bundesfinanzhofs, dass die Hamburger Feuerkasse gewerbesteuerfrei ist.
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1971
Übernahme der Bundesgebäude auch in „Neu“-Hamburg (siehe 1937).
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1973
Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat („Drittelparität“).
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1976
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht- und Monopolanstalten bestätigt.
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1984
Bildung einer Schwankungsrückstellung bei der Hamburger Feuerkasse.
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1988
Haftung für Überspannungsschäden durch Blitz.
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1989
Erweiterte Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für vorbeugende Maßnahmen des baulichen Brandschutzes.
Unbegrenzte Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten auch für nichtversicherte Sachen.
Haftung für Schäden durch unbemannte Flugkörper. Verzicht auf Nachbarschaftsregresse. Verzicht auf Risikoausschluss für Schäden durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
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1990
Verkauf der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse an die Provinzial Versicherungen Kiel. Verzicht auf Mieterregresse.
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1991
Übernahme der Mehrkosten für behördliche Auflagen und behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen.
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1994 Wegfall von Monopol und Pflichtversicherung
| 1. Juli: Überführung der Monopolversicherungsverhältnisse in Versicherungsverträge.
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| Umwandlung der Hamburger Feuerkasse von einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft. Verkauf an die DBV-Winterthur Versicherungsgruppe Wiesbaden.
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| Die Hamburger Feuerkasse wird körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
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| Beginn der Zusammenarbeit mit Maklern. |
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1997
| Verkauf der Hamburger Feuerkasse an die Provinzial Versicherungsgruppe Kiel.
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| Aufnahme der Verbundenen Hausrat-Versicherung.
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| Eigener Außendienst (Generalagenten). |
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1998
Einführung der Neubau-Versicherung und der Erweiterten Wohngebäude-Versicherung.
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1999
Einführung der Elementarschaden-Versicherung.
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2001
Einführung neuer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2000 HFK)
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