|
||||||||||||||||||||||||||
|
Zeittafel zur Geschichte *1591 Abschluss des ersten Hamburger „Feuer Kontrakts“ 1676 Gründung der Hamburger Feuerkasse:
1753 Austritt nicht mehr gestattet. 1817 Einführung der Versicherungspflicht. Kosten aller Bauarbeiten werden erstattet. 1822 Haftung für Blitzschäden (auch wenn kein Feuer entsteht). 1833 Einführung der Neuwertversicherung. Minderung der Entschädigung bei Nichtwiederherstellung um ein Viertel. 1840 Übernahme der „Feuerkasse im Neuen Werk“ (St. Georg). 1842 Großer Brand von Hamburg Die Hamburger Feuerkasse entschädigt alle zerstörten und geschädigten Gebäude (ca. 20 % des gesamten Gebäudebestands). 1867 Einführung eines nach Gefahren abgestuften Beitrags. Haftung für Explosionsschäden (auch wenn kein Feuer entsteht). 1868 Übernahme der „Feuerkasse außerhalb der Stadt“. 1892 Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf das gesamte hamburgische Staatsgebiet. 1910 Einschluss der Kirchen in die Pflichtversicherung. Grundbeitrag für das Stadtgebiet 0,5 ‰; erweiterter Beitragstarif für Betriebszuschläge. 1923 Einführung der gleitenden Neuwertversicherung (obligatorische Gebäudeschätzung aufgrund der Neubaupreise von 1914). Freiwillige Versicherung für gebäudenahe Gegenstände, die nicht unter die Pflichtversicherung fallen. Ersatz der tatsächlichen Wiederherstellungskosten (einschl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen während des Wiederaufbaus). Unbegrenzte Haftung für Räumungskosten. Ausschluss von Kriegs- und Aufruhrschäden. 1928 Aufhebung der Feuerkassendeputation (Behörde) und Bildung eines Verwaltungsrates im Zuge einer Verwaltungsreform (Selbstverwaltung). 1929 Letzte grundsätzliche Novellierung des Feuerkassengesetzes. 1930 Haftung für Gebäudeschäden durch Sturm und Hagel sowie durch den Betrieb von Luftfahrzeugen. 1937 Ausdehnung des Versicherungsbereichs auf „Groß-Hamburg“. In den aus dem Hamburger Staatsgebiet ausgegliederten Gemeinden setzt die Hamburger Feuerkasse ihre Tätigkeit zunächst fort; sie endet für Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbek 1953, für Cuxhaven 1955. Die Insel Neuwerk gehört seit 1971 wieder zum Versicherungsbereich der Hamburger Feuerkasse. 1939 Einheitlicher Grundbeitrag (0,3 ‰) für alle Versicherungen. Die Hamburger Feuerkasse wird feuerschutzsteuerpflichtig. 1940 Gründung der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse. 1941 Die Hamburger Feuerkasse kann allgemein Mit- und Rückversicherung geben und gewähren. 1947 Übernahme der Kleingartenversicherungen (bewohnte Behelfsheime) zu Einheitsprämien. 1948 Haftung für Mietausfall bei Wohngebäuden. 1955 Gebäudewertermittlungsverfahren (Gebäudeschätzung) kostenlos; damit volle Gebührenfreiheit für die Versicherten. 1958 Beitragsfreie Haftung für Schäden durch radioaktive Isotope. 1960 Einführung der zwölfmonatigen Beitragsfreiheit bei der Rohbaufeuer-Versicherung. 1970 Feststellung des Bundesfinanzhofs, dass die Hamburger Feuerkasse gewerbesteuerfrei ist. 1971 Übernahme der Bundesgebäude auch in „Neu“-Hamburg (siehe 1937). 1973 Einführung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat („Drittelparität“). 1976 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht- und Monopolanstalten bestätigt. 1984 Bildung einer Schwankungsrückstellung bei der Hamburger Feuerkasse. 1988 Haftung für Überspannungsschäden durch Blitz. 1989 Erweiterte Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für vorbeugende Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Unbegrenzte Übernahme der Bewegungs- und Schutzkosten auch für nichtversicherte Sachen. Haftung für Schäden durch unbemannte Flugkörper. Verzicht auf Nachbarschaftsregresse. Verzicht auf Risikoausschluss für Schäden durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. 1990 Verkauf der Hamburger Mobiliar-Feuerkasse an die Provinzial Versicherungen Kiel. Verzicht auf Mieterregresse. 1991 Übernahme der Mehrkosten für behördliche Auflagen und behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. 1994 Wegfall von Monopol und Pflichtversicherung
1997
1998 Einführung der Neubau-Versicherung und der Erweiterten Wohngebäude-Versicherung. 1999 Einführung der Elementarschaden-Versicherung. 2001 Einführung neuer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2000 HFK) |
||||||||||||||||||||||||||