Vereinstätigkeit schützt nicht vor Haftung
Vereine sind ein wichtiger Teil des öffentlichen und privaten Lebens. Sie werden zumeist vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder getragen. Ein Verein beziehungsweise dessen Vorstand ist für Schäden, die Vorstandsmitglieder oder für Vereinszwecke tätige Mitglieder oder Angestellte verursachen, zum Schadenersatz verpflichtet.
Vereinsvorstände haften persönlich, auch mit ihrem privaten Vermögen.
Unsere Vereins-Haftpflichtversicherung im Detail
Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
Welchen Haftpflichtschutz bieten wir Ihnen? | |||
Prüfung der Haftpflichtfrage. | ![]() |
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Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. | ![]() |
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Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. | ![]() |
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Wer ist in der Vereins-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Mitglieder des Vereinsvorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft. | ![]() |
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Sämtliche übrigen Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen. | ![]() |
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Angestellte und Arbeiter des Vereins. | ![]() |
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Sonstige ehrenamtlich tätigen Personen während ihrer Tätigkeit für den Verein. | ![]() |
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Ausgeschiedene Mitarbeiter und/oder Mitglieder oder ehrenamtlich tätigen Personen aus früherer Tätigkeit für den Verein. | ![]() |
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Was ist über Ihre Vereins-Haftpflichtversicherung versichert? | |||
Vorsorgeversicherung
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Satzungsgemäße und/oder vereinstypische Veranstaltungen
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Öffentliche Vereinsveranstaltungen (auch für Vereinsfremde) mit bis zu 1.000 Besuchern. | ![]() |
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Vereinsgaststätte, einschließlich Bewirtung in eigener Regie. | ![]() |
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Präsentation des Vereins auf Ausstellungen, Messen und Kongressen | ![]() |
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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Bauherrenhaftpflicht
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Photovoltaikanlagen
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Gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter. | ![]() |
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Auslandsschäden
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weltweit; bei Versicherungsfällen in USA/US-Territorien und Kanada: Selbstbeteiligung je Schadenfall 10%, mind. 2.500 EUR, max. 25.000 EUR | ||
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EU, Schweiz, Norwegen | ||
Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
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Schäden an gemieteten Wohnräumen und deren Einrichtung anlässlich der Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen. | ![]() |
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Vermögensschäden aus Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten. | ![]() |
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Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten von unbeweglichen Sachen
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Abwasser- und Überschwemmungsschäden | ![]() |
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Internetnutzung
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bis 300.000 EUR | ||
Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger, sofern nur auf nicht öffentlichen Flächen verkehrend. | ![]() |
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KFZ bis 6 km/h | ![]() |
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 20 km/h | ![]() |
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Umweltbasisversicherung
Innerhalb der Vereins-Haftpflichtversicherung sind mitversichert:
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Was kann zusätzlich versichert werden? | |||
Ansprüche aus Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Versicherungsschutz muss besonders vereinbart werden Selbstbeteiligung 500 EUR | ||
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Welche Besonderheiten gibt es bei bestimmten Vereinen? | |||
Hundevereine: | |||
Vom Verein bestellte Abrichter | ![]() |
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Gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen, auch soweit sie als Tierhüter in Anspruch genommen werden. | ![]() |
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Schützenvereine: | |||
Schützenfeste mit Vogelschießen | ![]() |
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Festumzüge im Rahmen des Schützenfestes | ![]() |
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Öffentliche Tanzveranstaltungen im Rahmen des Schützenfestes | ![]() |
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Ski-Sportvereine: | |||
Durchführung von Skikursen | ![]() |
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Durchführung von Skiausflügen und Skiführungstouren auf normalen und üblichen Strecken und Abfahrten und sofern keine anderen Hilfsmittel als Skier und Felle benötigt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Teilnehmer. | ![]() |
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Kleingartenvereine: | |||
Verwendung von Pflanzenschutz-, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. | nicht versichert | ||
Die persönliche Haftpflicht der Mitglieder aus dem Besitz bzw. der Verwaltung und Bewirtschaftung der ihnen überlassenen Grundstücke (hierfür wird durch die Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz geboten). | nicht versichert | ||
Reit- und Fahrvereine: | |||
Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen, Rennen, Turnieren, Wettreiten, Schlepp- und Schnitzeljagden sowie die dafür erforderlichen Übungen. | ![]() |
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Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer Beteiligung an o. g. vom Verein angeordneten Veranstaltungen und Übungen, auch soweit sie dabei als Tierhalter in Anspruch genommen werden können. | ![]() |
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Unfälle der Reiter und Schäden an den Pferden (einschl. Zaum- und Sattelzeug) bei der Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen. | nicht versichert | ||
Gebirgs- und Verschönerungsvereine: | |||
Unterhaltung von Wegen, Aussichtstürmen und dergleichen. | ![]() |
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Bitte beachten Sie, dass wir in dem Überblick über den Versicherungsumfang nur Auszüge des Versicherungsschutzes darstellen können. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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