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Gruppen-Unfallversicherung

Sicherheit für Mitarbeiter und das Unternehmen

Jetzt beraten lassen

Der richtige Schutz für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen

Unfälle können die berufliche Existenz gefährden. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist hier nicht ausreichend. Diese Lücke schließt die betriebliche Gruppenunfallversicherung. Nicht nur Mitarbeiter profitieren von dieser Leistung. Eine Gruppen-Unfallversicherung bietet auch attraktive Vorteile für das Unternehmen.

Eine Gruppen-Unfallversicherung lohnt sich für den Arbeitgeber

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird tatsächlich gelebt. Steigerung der Attraktivität des Unternehmens Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb wird gestärkt. Günstiger Versicherungsschutz bereits ab 3 Personen möglich

Eine Gruppen-Unfallversicherung lohnt sich für den Arbeitnehmer

Attraktive Zusatzleistung zum Gehalt Umfassender Versicherungsschutz; rund um die Uhr, weltweit Persönliche Betreuung durch ein qualifiziertes Reha-Management Leistung bereits ab 1 % Invalidität
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Unsere Gruppen-Unfallversicherung im Detail

Rund um die Uhr - 24-Stunden-Deckung Berufstätigkeit mit Wegerisiko Berufstätigkeit ohne Wegerisiko Betriebsinhaber Mitarbeiter Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Infektion durch Zeckenstiche, Tollwut oder Wundstarrkrampf Knochen- Bauch oder Unterleibsbrüche durch eine erhöhte Kraftanstrengung Tauchtypische Krankheiten 
Versichert sind z. B. auch Trommelfellverletzungen oder die Caissonkrankheit sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
Vergiftungen durch Gase, Dämpfe oder sonstige schädliche Mittel 
Wenn Sie z. B. unbewusst oder unentrinnbar plötzlich ausströmenden Gasen ausgesetzt sind.
Erfrierungen Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt 
Sie erleiden als Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkt einen Unfall so ist dieser versichert.
Reha-Management 
Nach einem Unfall besucht Sie der Reha-Berater zu einem ersten Gespräch und stimmt mit Ihnen und Ihren Ärzten ein individuelles Konzept zur Verbesserung der Situation ab. Dabei geht er auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein und stimmt die Möglichkeiten zur Optimierung ab. Er nimmt Terminvereinbarungen vor und begleitet Sie bedarfsgerecht bei Arzt- und Spezialistenbesuchen.
Invaliditätskapitalleistung 
Verbleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so spricht man von Invalidität.
Bereits ab 1 % Invalidität erhalten Sie eine Kapitalzahlung aus der vereinbarten Invaliditätssumme.
Progression
Die Invaliditätsleistung wird durch die Progression erhöht und berücksichtigt die Folgen schwerer Unfälle durch erhöhte Leistungen ab einer Invalidität von 25 %.
Progressive Invaliditätsstaffel Plus
Die Invaliditätsleistung wird durch die Progression erhöht und berücksichtigt die Folgen schwerer Unfälle durch erhöhte Leistungen ab einer Invalidität von 25 %.
Ab einem Invaliditätsgrad von 50% zahlen wir die vereinbarte Invaliditätsleistung in sechsfacher Höhe aus.
Unfall-Rente 
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlen wir eine lebenslange Unfall-Rente. Ab 90 % Invalidität zahlen wir die vereinbarte Rente in doppelter Höhe. Rentenzahlung erhöhen wir jährlich.
Unfall-Rente PLUS 
Bei der Unfall-Rente PLUS erhalten Sie ab einem Invaliditätsgrad von 35 % die Unfall-Rente in Höhe der halben Versicherungssumme, ab einem Invaliditätsgrad von 50 % in voller Höhe.
Ab einer Invalidität von 50 % erhalten Sie eine erhöhte Rentenleistung:
ab einem Invaliditätsgrad von 90 % in doppelter Höhe, oder bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit je nach Pflegegrad bis zur doppelten Höhe Sofortleistung für Schwerverletzte 
Bei besonders schweren Unfallverletzungen ist schnelle Hilfe unerlässlich. Daher erhalten Sie schon bei Diagnosestellung eine einmalige Kapitalleistung. Damit verfügen Sie über eine erste finanzielle Unterstützung, mit der Sie beispielsweise teure Spezialbehandlungen oder eine Haushaltshilfe sofort bezahlen können.
Haushaltshilfeleistung nach Unfall 
Wir Unterstützen Sie in Ihrem Wohnfeld von der ambulanten Pflege über hauswirtschaftliche Tätigkeiten bis zur Kinderbetreuung. Und die Kosten übernehmen wir auch.
Plus-Paket 
Das Plus-Paket bietet eine Vielzahl von Leistungserweiterungen Ihres Unfallschutzes
Telefonische Heilverfahrensunterstützung Schmerzensgeld bis 3.000 EUR Psychologische Erstbetreuung Mitwirkungsanteil erhöht Kosmetische Operationen bis 100.000 EUR Bergungskosten bis 100.000 EUR Todesfallleistung 
Bei einem Unfalltod zahlen wir eine einmalige Kapitalzahlung zur vorübergehenden finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen oder zum Ausgleich entstandener Bestattungskosten. Bei einem Unfalltod in öffentlichen Verkehrsmitteln verdoppeln wir die Todesfallleistung um maximal 20.000 EUR.
Krankenhaus-Tagegeld 
Befinden Sie sich unfallbedingt in vollstationärer Behandlung, erhalten Sie je Tag des Aufenthaltes den vereinbarten Tagessatz. Ab dem 4. Tag des stationären Aufenthaltes zahlen wir die vereinbarte Leistung in doppelter Höhe aus.

Haben Sie einen Unfall im Ausland erlitten und werden Sie dort stationär untergebracht, erhalten Sie ein zusätzliches Krankenhaustagegeld in Höhe der vereinbarten Leistung. Diese Leistung erbringen wir für maximal 20 Tage.

Wird ein Unfall durch eine ambulante Operation versorgt, zahlen wir eine Einmalleistung in Höhe von 150 Euro.
Tagegeld 
Sind Sie wegen eines Unfalls arbeitsunfähig, zahlen wir ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagessatz.
Bergungskosten 
Kosten für Suche, Rettung oder Bergung, zusätzliche oder erhöhte Reisekosten und Überführungskosten im Todesfall übernehmen wir, wenn die Kosten durch einen Unfall entstehen und soweit kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist.
Kosmetische Operationen 
Unterziehen Sie sich nach einem Unfall einer notwendigen kosmetischen Operation, übernehmen wir die Kosten, soweit kein Dritter zur Leistung verpflichtet ist. Darin enthalten sind auch Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bei unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von Zähnen.
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