Ihre richtige Entscheidung: Unsere D&O-Versicherung
Darum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie bei Fehlern in der Geschäftsleitung mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Privatvermögen – und zwar unbegrenzt. Dies gilt auch für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und Vorstand einer AG. Selbst als ehemaliger Manager oder Geschäftsführer haften Sie unbegrenzt.
Der Anspruchsteller braucht Ihnen Ihren Verstoß nicht nachzuweisen. Es gilt die Umkehr der Beweislast, das heißt, nach Eintritt eines Vermögensschadens wird das Verschulden des Entscheidungsträgers vermutet.
Eine Ressortaufteilung begrenzt Ihre Haftung nicht; das heißt, Vorstände und Aufsichtsräte haften gesamtschuldnerisch. Im Sinne dieser Solidarhaftung kann Sie auch das Fehlverhalten Ihres Kollegen eine Menge Geld kosten.
Ein vollständiger Haftungsausschluss im Anstellungsvertrag ist in vielen Fällen unzulässig / unwirksam.
Das bietet Ihnen unsere D&O-Versicherung
Unsere D&O-Versicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer deckt alle für Sie relevanten Risikobereiche ab
Rechtsanwälten und Sachverständigen – unbegründete Ansprüche gegen Sie ab. Wenn nötig, bis zur letzten Instanz. Die Gerichtskosten übernehmen wir ebenfalls.