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Ein Mann im Rollkragenpullover seht an einer Fensterfront und hält einen Tablet-PC in den Händen.

D&O-Versicherung

Wenn Sie haften, zahlen wir.

D&O-Versicherung : Termin vereinbaren

Darum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll

Als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat tragen Sie eine große Verantwortung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Als Unternehmensleiter fällen Sie darüber hinaus täglich Entscheidungen mit zum Teil weitreichenden wirtschaftlichen Folgen.  Ein einziger Fehler kann ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.  Die wichtigsten Informationen rund um die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung:
Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie bei Fehlern in der Geschäftsleitung mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Privatvermögen – und zwar unbegrenzt. Dies gilt auch für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und Vorstand einer AG. Selbst als ehemaliger Manager oder Geschäftsführer haften Sie unbegrenzt.
Der Anspruchsteller braucht Ihnen Ihre Pflichtverletzung nicht nachzuweisen. Es gilt die Umkehr der Beweislast, das heißt, nach Eintritt eines Vermögensschadens wird das Verschulden des Entscheidungsträgers vermutet.
Eine Ressortaufteilung begrenzt Ihre Haftung nicht; das heißt, Vorstände und Aufsichtsräte haften gesamtschuldnerisch. Im Sinne dieser Solidarhaftung kann Sie auch das Fehlverhalten Ihres Kollegen eine Menge Geld kosten.
Ein vollständiger Haftungsausschluss im Anstellungsvertrag ist in vielen Fällen unzulässig / unwirksam.

Das bietet Ihnen unsere D&O-Versicherung

Um Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen, analysieren wir zunächst Ihre spezielle Haftungssituation. Denn je nachdem, ob Sie eine AG, eine Genossenschaft, eine GmbH, einen Verein oder ein anderes Unternehmen leiten, können die unterschiedlichsten Schadenszenarien in Ihren persönlichen Verantwortungsbereich fallen. Für Ihre besondere Haftungssituation haben wir ein passendes Versicherungsprodukt, das Ihnen nach einer unterstellten beziehungsweise begangenen Pflichtverletzung finanziell den Rücken stärkt. Unsere Deckungs-Highlights: unbegrenzte Rückwärtsversicherung weiter Kreis an versicherten Personen diskrete Schadenregulierung durch kompetente Juristen Übernahme von Kosten für eine vorsorgliche Rechtsberatung freie Anwaltswahl Gehaltsfortzahlung im Falle der Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen mit dem Gehalt Versicherungssumme steht zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung D&O-Versicherung: Termin vereinbaren

Sie müssen schon an alles denken – aber auch für alles haften?

Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, müssen Sie regelmäßig zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen treffen. Komplexe Sachverhalte, Fehlinformationen und permanenter Zeitdruck bergen jedoch das Risiko in sich, dass auch Sie sich einmal falsch entscheiden. Bleiben Fehler im Alltagsleben häufig folgenlos, können sie in Ihrem Fall zu hohen Vermögensschäden führen. Dabei gilt: Wenn Sie einen Schaden durch Ihr Tun oder Unterlassen schuldhaft verursachen, werden Sie als Verantwortlicher so gut wie immer in Anspruch genommen. Von Ihrer eigenen Firma, Geschäftspartnern, Gesellschaftern oder Gläubigern, je nachdem, wer durch Sie einen Verlust erlitten hat. Um sich vor Schadenersatzansprüchen in unkalkulierbarer Höhe zu schützen, ist eine D&O-Versicherung deshalb unerlässlich.

D&O-Versicherung deckt alle für Sie relevanten Risikobereiche ab

Werden Schadenersatzforderungen gerichtlich oder außergerichtlich gegen Sie geltend gemacht, wehrt die Provinzial – unter Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten und Sachverständigen – unbegründete Ansprüche gegen Sie ab. Wenn nötig, bis zur letzten Instanz. Die Gerichtskosten übernehmen wir ebenfalls. Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, werden sie schnell und diskret von uns beglichen. Bitte beachten Sie: Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen und Tarifbestimmungen. Wichtiger Hinweis: Ein Strafverfahren ist nicht Gegenstand dieser Versicherung. Lösung: Eine Unternehmens-Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz.

D&O-Versicherung – Schadenbeispiele

Fehlentscheidung bei IT-Investition

Ein Geschäftsführer entscheidet sich ohne Einbindung der operativen Mitarbeiter für ein neues ERP-System, das sich im Nachhinein als völlig ungeeignet für die betrieblichen Abläufe erweist. Die Umstellung führt zu Projektverzögerungen, Umsatzeinbußen und zusätzlichen Beratungskosten.


Schadenhöhe: ca. 450.000 EUR

Forderung nicht rechtzeitig geltend gemacht

Ein Prokurist versäumt es, offene Forderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro fristgerecht einzuklagen. Die Forderungen verjähren und das Unternehmen bleibt auf den Außenständen sitzen.


Schadenhöhe: ca. 280.000 Euro

Steuerlicher Verlust durch Tochtergesellschaft

Die Geschäftsführung gründet mehrere Tochtergesellschaften im Ausland, ohne die steuerlichen Auswirkungen ausreichend prüfen zu lassen. Das führt zu massiven Mehraufwendungen für die Betriebsprüfung und zur Nachzahlung von Steuern.


Schadenhöhe: ca. 530.000 EUR

Unterschlagung wegen Kontrollversäumnis

Ein Bereichsleiter unterlässt es, ein Vier-Augen-Prinzip bei der Rechnungsprüfung einzuführen. Ein Mitarbeiter nutzt dies über Jahre zur Unterschlagung von Firmengeldern.


Schadenhöhe: ca. 380.000 EUR

Imageschaden durch illoyales Verhalten

Ein Vorstandsmitglied gibt in einem Interview unbedachte Äußerungen über Kunden und Geschäftspartner ab. Der daraus resultierende öffentliche Druck führt zu Vertragskündigungen und einem Umsatzeinbruch.


Schadenhöhe: ca. 650.000 EUR

Fehlerhafte Mitarbeiterauswahl mit Umweltfolgen

Ein Produktionsleiter stellt einen Bereichsleiter ohne ausreichende Qualifikation ein und überwacht dessen Arbeit nicht ausreichend. Dieser ignoriert Umweltauflagen, was zu einem Chemieunfall führt. Das Unternehmen muss für die entstandenen Schäden aufkommen.


Schadenhöhe: ca. 900.000 EUR

Sie treffen täglich Entscheidungen – wir sichern Sie dabei ab

Ob Investitionsfehler, Verjährung von Forderungen oder Kontrollversäumnisse – die D&O-Versicherung der Provinzial schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Profitieren Sie von umfassendem Schutz und kompetenter Unterstützung. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten.
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FAQ D&O-Versicherung

Warum ist eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer im Mittelstand so wichtig?
Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehlentscheidungen treffen – zum Beispiel bei Investitionen, Vertragsabschlüssen oder der Personalführung. Eine D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor persönlichen finanziellen Schäden und übernimmt sowohl die rechtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche als auch die Erfüllung/Regulierung berechtigter Schadensersatzansprüche.
Welche Schäden sind von der D&O-Versicherung ausgeschlossen?
In der D&O-Versicherung gibt es nur wenige Ausschlüsse. Nicht versichert sind zum Einen Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung und zum Anderen fallen Ansprüche wegen Vertragsstrafen/Bußgelder nicht unter die Deckung. Eine individuelle Beratung hilft, den passenden Deckungsumfang zu bestimmen.
Wer ist durch die D&O-Versicherung abgesichert?
Die D&O-Versicherung hat einen weiten Kreis an versicherten Personen. Neben Geschäftsführern und Vorständen sind u.a. auch Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, Prokuristen und Generalbevollmächtigte und bestimmte Beauftragtenfunktionen, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte, abgesichert.

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Mit dem Kundenportal meineFeuerkasse haben Sie Ihre Versicherungsverträge stets im Griff. Ob auf Smartphone, Tablet oder Computer – Sie können Ihre Verträge einsehen, persönliche Daten aktualisieren und Schäden melden, wann und wo Sie möchten. Die Hamburger Feuerkasse legt großen Wert auf individuelle Beratung und schnelle Hilfe im Schadensfall. Mit meineFeuerkasse kombiniert die Hamburger Feuerkasse persönliche Betreuung mit den Vorteilen der Digitalisierung:
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