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D&O-Versicherung

Wenn Sie haften, zahlen wir

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Ihre richtige Entscheidung: Unsere D&O-Versicherung

Als Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer tragen Sie eine große Verantwortung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Als Unternehmensleiter fällen Sie darüber hinaus täglich Entscheidungen mit zum Teil weitreichenden wirtschaftlichen Folgen.  Ein einziger Fehler kann ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.  Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, müssen Sie regelmäßig zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen treffen. Komplexe Sachverhalte, Fehlinformationen und permanenter Zeitdruck bergen jedoch das Risiko in sich, dass auch Sie sich einmal falsch entscheiden. Bleiben Fehler im Alltagsleben häufig folgenlos, können sie in Ihrem Fall zu hohen Vermögensschäden führen. Dabei gilt: Wenn Sie einen Schaden durch Ihr Tun oder Unterlassen schuldhaft verursachen, werden Sie als Verantwortlicher so gut wie immer in Anspruch genommen. Von Ihrer eigenen Firma, Geschäftspartnern, Gesellschaftern oder Gläubigern, je nachdem, wer durch Sie einen Verlust erlitten hat. Um sich vor Schadenersatzansprüchen in unkalkulierbarer Höhe zu schützen, ist eine D&O-Versicherung deshalb unerlässlich. Sie müssen schon an alles denken – aber auch für alles haften?

Darum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll

Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie bei Fehlern in der Geschäftsleitung mit Ihrem jetzigen und zukünftigen Privatvermögen – und zwar unbegrenzt. Dies gilt auch für die Tätigkeit als Aufsichtsrat und Vorstand einer AG. Selbst als ehemaliger Manager oder Geschäftsführer haften Sie unbegrenzt.

Der Anspruchsteller braucht Ihnen Ihren Verstoß nicht nachzuweisen. Es gilt die Umkehr der Beweislast, das heißt, nach Eintritt eines Vermögensschadens wird das Verschulden des Entscheidungsträgers vermutet.


Eine Ressortaufteilung begrenzt Ihre Haftung nicht; das heißt, Vorstände und Aufsichtsräte haften gesamtschuldnerisch. Im Sinne dieser Solidarhaftung kann Sie auch das Fehlverhalten Ihres Kollegen eine Menge Geld kosten.

Ein vollständiger Haftungsausschluss im Anstellungsvertrag ist in vielen Fällen unzulässig / unwirksam.





Das bietet Ihnen unsere D&O-Versicherung

Um Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen, analysieren wir zunächst Ihre spezielle Haftungssituation. Denn je nachdem, ob Sie eine AG, eine Genossenschaft, eine GmbH, einen Verein oder ein anderes Unternehmen leiten, können die unterschiedlichsten Schadenszenarien in Ihren persönlichen Verantwortungsbereich fallen. Für Ihre besondere Haftungssituation haben wir ein passendes Versicherungsprodukt, das Ihnen nach einer unterstellten beziehungsweise begangenen Pflichtverletzung finanziell den Rücken stärkt. Unsere Deckungs-Highlights: unbegrenzte Rückwärtsversicherung weiter Kreis an versicherten Personen diskrete Schadenregulierung durch kompetente Juristen Jetzt Termin vereinbaren

Unsere D&O-Versicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer deckt alle für Sie relevanten Risikobereiche ab

Werden Schadenersatzforderungen gerichtlich oder außergerichtlich gegen Sie geltend gemacht, wehrt die Provinzial – unter Einschaltung von spezialisierten
Rechtsanwälten und Sachverständigen – unbegründete Ansprüche gegen Sie ab. Wenn nötig, bis zur letzten Instanz. Die Gerichtskosten übernehmen wir ebenfalls.
Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, werden sie schnell und diskret von uns beglichen. Typische Schadenszenarien:
Investition in ein IT-System, die sich anschließend als ungeeignet herausstellt. Verjährenlassen von Forderungen. Jetzt Berater anrufen Bitte beachten Sie: Bei den Angaben handelt es sich um Auszüge aus dem Versicherungsumfang. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen und Tarifbestimmungen. Wichtiger Hinweis: Ein Strafverfahren ist nicht Gegenstand dieser Versicherung. Lösung: Eine Unternehmens-Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz.
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