Unser Landwirte-Rechtsschutz
Ob eine Strafanzeige wegen angeblicher Gewässerverunreinigung, die schlecht ausgeführte Reparatur an der Erntemaschine oder der ausbleibende Pachtzins: Rechtsstreitigkeiten rund um Haus und Hof gibt es viele. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten und sichert neben dem Kerngeschäft auch den privaten Bereich ab.
Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Rundum-Schutz im privaten Bereich für Sie und Ihre Familie inklusive – und zwar für Sie, Ihre Familie, Altenteiler und Ihren Hoferben.
Unser Landwirte-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:
Was wird gezahlt?
Unser Landwirte-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Wer oder was ist versichert?
Zusätzlich sind für Sie als Landwirt versichert:
Was leistet unser Landwirte-Rechtsschutz?
Beispiel: Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
Beispiel: Sie suchen per Zeitungsanzeige "Erntehelfer – bevorzugt aus Osteuropa“. Eine abgelehnte deutsche Bewerberin klagt auf Schadenersatz, da sie meint, wegen ihrer Herkunft nicht eingestellt worden zu sein.
Beispiel: Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer. Hiergegen möchten Sie klagen.
Beispiel: Sie sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben. Eine Nachzahlung droht. Dagegen wehren Sie sich.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für mehr als sechs Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter hatte mit Ihrem Traktor einen Verkehrsunfall. Der beteiligte Unfallgegner beharrt auf seiner Unschuld. Sie möchten Ihren Anspruch durchsetzen.
Beispiel: Ihnen wird nach einem Arbeitsunfall in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen.
Beispiel: Ihnen wird vorgeworfen, das Rotlicht einer Ampel missachtet zu haben.
Beispiel: Sie lassen auf einem Ihrer Nebengebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Es stellt sich heraus, dass diese Anlage nicht richtig funktioniert. Sie wollen Ihre Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
Beispiel: Ihr neuer Geländewagen steht mehr in der Werkstatt als auf Ihrem Hof. Nach mehreren missglückten Reparaturversuchen fordern Sie die Erstattung des Kaufpreises.
Beispiel:Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen. Dagegen möchten Sie vorgehen.
Beispiel:Düngemittel sickert in einen nahe gelegenen Teich. Es wird Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
Beispiel:Ihr Mitarbeiter soll mit dem Schlepper beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Er möchte sich dagegen wehren.
Beispiel:Sie müssen einen Anspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz abwehren.
Beispiel: Auf dem von Ihnen als Nebenbetrieb betriebenen Campingplatz kommt es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren angetrunkenen Gästen. Sie werden hierbei erheblich verletzt und möchten im Rahmen des gegen den Täter eingeleiteten Strafverfahrens die Hilfeleistung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Beispiel: Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der Pächter zahlt den Pachtzins nicht. Sie müssen Ihren Anspruch durchsetzen.
Beispiel: Ein Teil Ihrer Ackerfläche soll für den Bau einer Umgehungsstraße genutzt werden. Sie möchten sich hiergegen wehren.
Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. So sind beispielsweise folgende Extras für Sie mitversichert:
Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren
Immer häufiger sollen landwirtschaftliche Flächen Neubaugebieten oder Straßen weichen. In diesen Fällen benötigen Sie als Landwirt oftmals juristische Unterstützung. Die ÖRAG bietet daher Versicherungsschutz für Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren und übernimmt die Kosten bis 50.000 €.
Cross-Compliance-Rechtsschutz
Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Direktzahlungen an strenge Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet! Rückzahlungen von EU-Mitteln sind für Sie ein unkalkulierbares Risiko. Ihr Cross-Compliance-Rechtsschutz steht Ihnen zur Seite!
Streitigkeiten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
Inkl.
Immer Inklusive

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
Neu
ab Tarif 2020:

SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
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Abschluss Rechtsschutzversicherung
Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
0211 529-5555
*Gilt nur für Direktzahlungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz. **AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) *** Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.