Unser Vermieter-Rechtsschutz
Ob ausbleibende Mietzahlungen, der Streit um die Nebenkostenabrechnung oder der Räumungsprozess: Unser Vermieter-Rechtsschutz sichert Immobilieneigentümer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.
Unser Vermieter-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:
Was zahlt Ihr Vermieter-Rechtsschutz?
Unser Vermieter-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Allgemeine Leistungen im Vermieter-Rechtsschutz
Was leistet unser Vermieter-Rechtsschutz?
Beispiel: Ihr Mieter zahlt seit Monaten die Miete nicht. Trotz fristloser Kündigung will er die Wohnung nicht verlassen. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
Beispiel: Ihr Mieter kündigt fristlos wegen Mängeln (Schimmelpilz, Feuchtigkeit). Er macht zusätzliche Kosten wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit geltend. Sie möchten sich wehren.
Beispiel: Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie möchten den Beschluss anfechten.
Beispiel: Im Rahmen einer Folgeerschließung werden neue Laternen aufgestellt. Sie sollen als Anlieger 8.000 € zahlen. Hiergegen wollen Sie sich wehren.
Beispiel: Ihr Mieter klagt gegen Sie wegen seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
Beispiel: Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen.
Beispiel: Vom Dach Ihres vermieteten Wohnhauses fallen bei einem starken Wind Dachziegel herunter und verletzen dabei einen Passanten. Dieser erstattet Strafanzeige mit dem Vorwurf, Sie hätten das Dach nicht regelmäßig gewartet. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Inkl.
Immer Inklusive

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Abschluss Rechtsschutzversicherung
Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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*Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. ** Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.