Eigenschäden
In der Fuhrparkversicherung sind Eigenschäden zwischen den versicherten Fahrzeugen mitversichert – auch auf dem Betriebsgelände.
Beitragsfreie GAP-Versicherung
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den Forderungen des Kredit- oder Leasingunternehmens wird GAP genannt. In der Fuhrparkversicherung ist die GAP-Versicherung für kredit- und leasingfinanzierte Fahrzeuge beitragsfrei für kaskoversicherte Fahrzeuge enthalten.
Mitversicherung der Sonderausstattung
In der Fuhrparkversicherung ist die komplette Sonderausstattung Ihrer Fahrzeuge beitragsfrei mitversichert.
All-Risk-Absicherung der Akkus von E-Pkw & E-Lieferwagen
Akkus Ihrer E-Pkw & E-Lieferwagen sind über die in der Teil- und Vollkasko beschriebenen Schadenereignisse hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist. Die Entschädigungsleistung bei Folgeschäden nach einem Kurzschluss an der Verkabelung oder nach einem Tierbissschaden ist auf 25.000 EUR begrenzt.
Erweiterung der Vollkaskoversicherung (Produktlinie Komfort Plus)
In der Produktlinie Komfort Plus sind folgende Leistungserweiterungen in der Kaskoversicherung vorhanden:
Verlängerung der Neupreis- und Kaufwertentschädigung von 18 auf 36 Monaten nach EZ / Kauf des Pkw oder Campingfahrzeugs.
Autoinhaltsversicherung: Mitversicherung von Werkzeugen, Mess- und Prüfgeräten im Falle einer Entwendung aus dem verschlossenen Fahrzeug (Entschädigungsleistung: 1.000 EUR).
Verlängerung des Mietwagenanspruchs im Falle einer Totalentwendung des Fahrzeuges (Pkw, Campingfahrzeug, Lieferwagen) auf 30 Tage bzw. 1.500 EUR insgesamt.
Erhöhung der Folgeschäden nach einem Kurzschluss an der Verkabelung oder nach einem Tierbissschaden von 5.000 auf 10.000 EUR.
Neuwertentschädigung für Radios und Navigationsgeräte bei allen Fahrzeugen, sofern das Gerät nicht älter als 36 Monate ist.
Nutzfahrzeugschutzbrief (Produktlinie Komfort Plus)
Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt, wieder fahrbereit oder geborgen werden, so übernehmen wir die Organisation für den jeweiligen Vorgang sowie die Kosten.
Der Nutzfahrzeugschutzbrief gilt für Nutzfahrzeuge bis 18 t (z.B. Lkw < 3,5 t (Lieferwagen) im Werkverkehr), Lkw > 3,5 t im Werkverkehr oder Zugmaschinen im Werkverkehr).