Alles schläft, einer wacht
Es ist halb drei Uhr in der Nacht, als ein Kurzschluss an einer Mehrfachsteckdose im Haus von Familie Müller zu einem Brand führt. Niemand bemerkt den entstehenden Brand im Wohnzimmer. Wirklich niemand? Zum Glück hat Familie Müller Rauchwarnmelder installiert. Der aufsteigende giftige Brandrauch wird in der Messkammer des Melders zuverlässig erkannt. Der ausgelöste schrille Warnton weckt die ganze Familie auf. Nun bleibt ihr lebenswichtige Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu rufen und ggf. einen Löschversuch vorzunehmen – natürlich ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick
Alle Wohnungen müssen heute mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen der Länder gesetzlich geregelt.
Informationen für Hamburg finden Sie hier:
Rauchmelderpflicht Hamburg | Alle Regelungen | Stand 2022 (rauchmelder-lebensretter.de)
Ein optischer Rauchwarnmelder reagiert vor allem auf den Rauch, der sich schon bei Brandausbruch (z. B. Schwelbrand) bildet, noch bevor Flammen zur Gefahr werden. Optische Rauchwarnmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. In einer Rauchkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Da klare Luft praktisch kein Licht reflektiert, reagiert der lichtempfindliche Sensor, wenn sich Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer befinden.
Der Rauchwarnmelder sendet als Folge einen unüberhörbaren Warnton.
Nach der aktuellen Gesetzeslage sind mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten:
Schlafräume
Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, z. B. Einzimmerapartments, sind Schlafräume!
Kinderzimmer
Flure
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden).
Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen!
Besonders effektiv ist ein über Funk oder Kabel vernetztes Meldersystem. So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn z. B. im Kinderzimmer ein Feuer entsteht. Eine Funkvernetzung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Etagen liegen.
Billigangebote sind immer verlockend. Aber sind sie auch zuverlässig? Guter Rat der Profis: Gehen Sie auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf auf unabhängige Gütesiegel, zum Beispiel VdS, GS und Q. Beachten Sie bei Installation und Betrieb der Rauchwarnmelder die Angaben und Hinweise des Herstellers.
Zehn Jahre Sicherheit ohne Batteriewechsel
Die „Q“-Kennzeichnung steht für qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit folgenden zusätzlichen Leistungsmerkmalen:
- Geprüfte Langlebigkeit (von VdS Schadenverhütung oder KRIWAN-Testzentrum)
und Reduktion von Falschalarmen - Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer
Achten Sie beim Kauf auf das folgende Qualitätsmerkmal:
Ja, gibt es. Im Unterschied zum „normalen“ Rauchwarnmelder besitzen die speziellen Melder zusätzlich ein Vibrationskissen und eine Blitzleuchte. So ist der Weck- und Warneffekt am Tag und in der Nacht gewährleistet.
Übrigens: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Juni 2014 (Az.: B 3 KR 8/13 R) besteht ein Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchwarnmeldern für Gehörlose durch die gesetzliche Krankenversicherung, da diese Produkte unter den Hilfsmittelbegriff fallen und als „bewegliche Gegenstände“ jedenfalls bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.
Die Website des Forums Brandrauchprävention e. V. liefert Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder. Der Nutzer findet hier nicht nur Informationen, sondern auch viele Dokumente zum Herunterladen. Feuerwehren können kostenfrei Informationsmaterial bestellen.
Die wichtigsten Informationen zum Brandschutz Zuhause haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst. Diese können Sie hier herunterladen. Als Broschüre zum Mitnehmen erhalten Sie diese auch in den Provinzial-Geschäftsstellen und Sparkassen.