Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Öltank-Haftpflichtversicherung Bauherren-Haftpflichtversicherung Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Wassersport-Versicherung Alle Haftpflichtversicherungen im Überblick Privat-Haftpflichtversicherung Jagd-Haftpflichtversicherung Rund um die Immobilie Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Fahrradversicherung Mietkaution Alle Versicherungen Haus & Wohnen im Überblick Elementarversicherung Autoversicherung Autoschutzbrief Oldtimer-Versicherung Motorradversicherung Roller- und Mopedversicherung E-Scooter-Versicherung Fahrradversicherung Grenzversicherung Alle Versicherungen Motor & Verkehr im Überblick Berufsunfähigkeits­versicherungen Fondsgebundene Rentenversicherungen Geförderte Rentenversicherungen Vorsorgen & Vererben Risiko-Vorsorge Teilungsordnung Fondsübersicht Alle Versicherungen Leben & Vorsorge im Überblick Privat-Rechtsschutz Rundum-Schutz Rundum-Schutz-PLUS Verkehrs-Rechtsschutz Haus- und Wohnungsrechtsschutz Berufs-Rechtsschutz Bauherren-Rechtsschutz Unfallversicherung Zahnzusatzversicherung Krankenhauszusatzversicherung Heilpraktiker & Naturheilkunde Vorsorge, Impfungen & Brillen Alle Versicherungen Gesundheit im Überblick Langzeit-Auslandskrankenversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Reiserücktrittsversicherung Alle Versicherungen Reise & Freizeit im Überblick Jahresreiserücktrittsversicherung Travel-Paket Einmalschutz Travel-Paket Jahresschutz Smartphoneversicherung Hundeversicherungen Katzenversicherung Pferdeversicherungen Alle Tierversicherungen im Überblick Warenkreditversicherung Plus Bürgschaftsversicherung Cyberversicherung Fuhrparkversicherung Hausverwalter Plus 2021 D&O-Versicherung Sach- und Ertragsausfallversicherung Betriebs-Haftpflichtversicherung Firmen-Rechtsschutzversicherung Photovoltaikversicherung Gruppen-Unfallversicherung Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Krankenversicherung Kontakt Schadenverhütung Bürgschaftsportal Landwirte Büro- und Dienstleistungsbetriebe Logistik und Transport Einzelhandel & Handelsbetriebe Kfz-Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe Hotel und Gastronomie Bau- und Bauhandwerksbetriebe Produktion und industrielle Betriebe Vereine Schaden melden Alle Services Kontakt Sicherheitstipps Wetterdienste Datenschutz Impressum Konzern Karriere Nachhaltigkeit Engagement Presse Meine Feuerkasse Frau fährt mit E-Scooter vor einer Fensterfront

E-Scooter

Hinweise zur gesetzlichen Regelung und Tipps zum sicheren Gebrauch 

Elektrische Tretroller, meist als E-Scooter bezeichnet, finden in unseren Städten und Gemeinden zunehmend Verbreitung. Um die sogenannte letzte Meile – zum Beispiel den Weg zum Bahnhof oder zum Arbeitsplatz – ohne Anstrengung zu überwinden, gilt ein E-Scooter als eine Alternative zum Auto. Sein Vorteil: Dank der kompakten Größe lässt er sich leicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Aber er birgt auch Sicherheitsrisiken, die sich aus der Nutzung ergeben.

Sicher Fahren mit dem E-Scooter

Im Video erfahren Sie, worauf Sie bei E-Scootern generell achten sollten. Außerdem erhalten Sie Hinweise zur gesetzlichen Regelung und Tipps zum sicheren Gebrauch.
Elektrokleinstfahrzeuge ist ein Sammelbegriff für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie zum Beispiel Segways oder E-Tretroller beziehungsweise E-Scooter. Durch die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird geregelt, welche von diesen batteriebetriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sind, welche Voraussetzungen diese hierfür erfüllen müssen und wer damit fahren darf. E-Scooter sind stehend gefahrene Vehikel mit einer Lenk- oder Haltstange. Sie lassen sich in der Regel zusammenklappen und erreichen Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h. Anders als Fahrradfahrer müssen E-Scooter-Fahrer einen vorhandenen Radweg benutzen. Dies gilt losgelöst von der Radwegbenutzungspflicht. Siehe hierzu auchElektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten. Die einzige Einschränkung ist das Alter des Fahrers: Das Mindestalter zur Nutzung der elektrischen Roller im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.

Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich, um einen E-Scooter zu fahren.
Ähnlich wie beim Pedelec ist die Geschwindigkeit eines E-Scooters für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer einzuschätzen. Die Trittbretter der Roller liegen tief, sodass sich der Fuß schnell darunter verfangen und es zum Sturz kommen kann. Auch die kleinen Räder erhöhen die Unfallgefahr. Besonders Spurrillen sind hier gefährlich und auch das kipplige Lenkverhalten will gelernt sein. Schwierig wird es vor allem dann, wenn man einhändig fährt, um zum Beispiel ein Handzeichen zum Abbiegen zu geben. Besondere Vorsicht ist an Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen und Bushaltestellen geboten. Um Kopfverletzungen zu vermeiden, empfehlen wir, einen Helm zu tragen. Auch weitere Schutzkleidung ist ratsam. In der dunklen Jahreszeit verbessern Kleidung mit Reflektoren und eine Warnweste die Sichtbarkeit. Die Roller benötigen eine vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilte allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Durch diese Erlaubnis ist geklärt, dass der E-Scooter die folgenden Merkmale aufweist: zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen Lenk- oder Haltestange Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar) seitliche Reflektoren Klingel Steuerelemente, die beim Loslassen innerhalb von einer Sekunde in ihre Ausgangsstellung zurückspringen Ein E-Scooter fällt in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Daher ist zur Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, ähnlich wie bei Mofas und Motorrollern, verpflichtend. Eine entsprechende Versicherungsplakette erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle / Agentur oder in Ihrer Sparkasse. Wer einen E-Scooter ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr nutzt, macht sich strafbar.  Achtung: Schäden, die am eigenen E-Scooter entstehen oder gegenüber Dritten verursacht werden, deckt eine private Haftpflichtversicherung nicht ab. Verwenden Sie nur das mitgelieferte Ladegerät. Beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers. Laden Sie den Akku nur unter Aufsicht und nicht über Nacht. Verwenden Sie keine beschädigten Akkus (Achtung: Brandgefahr!). Stoppen Sie den Ladevorgang bei ungewohnten Geräuschen, Geruch oder Hitzeentwicklung und bringen Sie den Akku / E-Scooter ins Freie. Halten Sie die Umgebung von Akku und Ladegerät frei von brennbaren Materialien. Hohe Temperaturen vermeiden: Lassen Sie den Akku zum Beispiel nicht in der Nähe eines Feuers oder im Sommer im Auto liegen. Vermeiden Sie eine vollständige Entladung des Akkus (längere Lebensdauer des Akkus). Wird der E-Scooter längere Zeit nicht genutzt, laden Sie ihn zur Lagerung auf ca. 50 % auf und kontrollieren Sie den Ladezustand während der Lagerung regelmäßig. Trennen Sie das Ladegerät nach dem Ladevorgang vom Akku und von der Stromversorgung. Vermeiden Sie das Eindringen von Feuchtigkeit in die inneren Komponenten (zum Beispiel durch Reinigung mit Hochdruckreinigern). Schützen Sie Ihren Kopf und tragen Sie einen Helm, auch wenn dieser nicht Pflicht ist. Tragen Sie im Dunkeln und in der Dämmerung reflektierende Kleidung / eine Warnweste. Fahren Sie nie zu zweit auf einem E-Scooter, denn dies ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswiedrigkeit dar. Benutzen Sie nur E-Scooter, die eine Zulassung in Deutschland / eine allgemeine Betriebserlaubnis haben und achten Sie auf vorhandenen Versicherungsschutz. Fahren Sie defensiv und rechnen Sie damit, dass Ihre Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt wird. Fahren Sie nicht mit getunten / manipulierten Scootern. Fahren Sie nicht alkoholisiert. Bei E-Scootern gelten die gleiche Promillegrenzen wie bei einem Kraftfahrzeug. Ein Verstoß kann eine Ordnungswiedrigkeit oder eine Straftat darstellen.
Impressum Datenschutz

Facebook Icon Instagram Icon YouTube Icon Xing Icon Linkedin Icon
Privatsphäre-Einstellungen

© 2024 Hamburger Feuerkasse

Kontakt Beratung Kundenportal