Brauche ich eine Unfallversicherung, wenn ich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt keine Unfallversicherung – und umgekehrt. Die Versicherungen erfüllen jeweils einen anderen Absicherungszweck.
Die Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen unabhängig einer Berufsunfähigkeit. Eine einmalige Kapitalleistung - Kernleistung der Unfallversicherung - erhalten Sie bereits ab einer Invalidität (Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) von 1 %. Dies bedeutet, dass Sie sowohl bei geringfügigeren Verletzungen als auch bei schweren und schwersten Verletzungen eine Kapitalleistung erhalten. Diese dient insbesondere dazu, zusätzliche Kosten für den behindertengerechten Wohnungsumbau oder Wohnungskauf, einem behindertengerechten Fahrzeug oder weiteren Unterstützungen aufzufangen. Zusätzlich kann eine monatliche Rentenleistung vereinbart werden, die lebenslang gezahlt wird. Diese kann, bei einem schweren Unfall, mögliche Verdienstausfälle auf Grund einer geringeren täglichen Arbeitszeit oder dem Wechsel in einen anderen Beruf auffangen. Sie können weitere Leistungen wie z.B. ein Krankenhaustagegeld oder ein Schmerzensgeld individuell nach ihrem Bedarf anbinden. Somit kann Ihnen die Unfallversicherung im Falle eines Unfalls eine rundum sehr gute Absicherung zu einem günstigen Beitrag bieten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zwar nur dann, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, aber auch dann, wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit kein Unfall, sondern eine Krankheit ist. Als häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit gelten psychische Probleme oder Erkrankungen des Bewegungsapparates. Daher ist es ratsam, gesetzliche und/oder private Unfallversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern.
Wodurch unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Versicherten sind insbesondere Arbeitnehmer, Studenten und Schüler, diese sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Klingt erst einmal gut, doch: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in den Unfällen, die sich unmittelbar im Rahmen der Ausübung einer Berufstätigkeit (auch Schule / Studium) ereignen und auf den Hin- und Rückwegen (sogenannten Wegunfällen) zu dieser passieren.
Die private Unfallversicherung ist freiwillig und auf keinen Bereich beschränkt: Die Versicherung greift sowohl bei privaten als auch bei beruflichen Unfällen. Eine private Unfallversicherung zeichnet sich durch einen höheren Leistungsumfang aus. So wird neben einer möglichen monatlichen Rentenzahlung auch eine einmalige Kapitalleistung bei Invalidität erbracht - in einer gesetzlichen nicht, hier erfolgt nur eine Rentenzahlung.
Wann liegt eine Invalidität vor? Und zahlt dann die Unfallversicherung?
Eine Invalidität liegt vor, wenn bei einem Versicherten nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder/und geistigen Leistungsfähigkeiten vorliegt. In diesem Fall steht der versicherten Person im Rahmen der privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung zu. Üblicherweise erhält die versicherte Person eine einmalige Kapitalzahlung. Je nachdem wie schwer die Verletzungen sind, kann eine Unfall-Rente dazukommen.
Die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet sich in der Regel aus dem Grad der Invalidität und der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sowie einer gewählten Progression.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der privaten Unfallversicherung sein?
Welche Versicherungssumme für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.