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Bauherren-­Haftpflicht­versicherung

Optimaler Schutz für Ihr Bauvorhaben

Jetzt beraten lassen: Bauherren-Haftpflicht

Deshalb ist eine Bauherren-­Haftpflicht­versicherung wichtig

Während eines Bauvorhabens können vielfältige Risiken auftreten. Bereits kleine Unachtsamkeiten auf der Baustelle können teure Schäden oder Personenschäden verursachen. Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die durch das Bauprojekt entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsansprüche und sichert Ihr Bauvorhaben umfassend ab. Die wichtigsten Infos zur Bauherren-Haftpflichtversicherung:
Schutz für Bauherren Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor finanziellen Risiken durch Schäden, die Dritten während der Bauphase entstehen können. Personen- und Sachschäden Ansprüche, die auf Ihrer Baustelle durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen, sind versichert. Abwehr unberechtigter Ansprüche Unberechtigte Forderungen werden durch die Bauherrenhaftpflicht abgewehrt – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Bauherrenhaftpflicht: Leistungsstarker Schutz bei Bauprojekten

Als Bauherr tragen Sie eine besondere Verantwortung. Zum Beispiel für die Wahl des Architekten, des Bauunternehmens und der Handwerker und nicht zuletzt für sämtliche Kosten, die dabei entstehen. Doch was ist, wenn nicht alles glatt läuft? Dann ist es wichtig, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben. Umfassende Absicherung für Bauherren aus einer Hand Kompetente und persönliche Beratung – auf Wunsch auch zum Thema Baufinanzierung Maßgeschneiderter Versicherungsschutz Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall Jetzt beraten lassen: Bauherren-Haftpflicht

Bauherrenhaftpflicht – Leistungen im Überblick

Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Grundlagen

Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen. Und das geht manchmal ganz schnell: Ein Radfahrer fällt in die schlecht gesicherte Baugrube, herabfallende Teile treffen Passanten oder beim Richtfest verletzt sich ein Besucher. Auch wenn die Ursache vielleicht durch die Bauarbeiten entstanden ist, können Sie persönlich verantwortlich sein. Dann ist es wichtig, den richtigen Partner an der Seite zu haben. Mit der richtigen Absicherung können Sie Ihr Bauvorhaben sorgenfrei realisieren – von der ersten Unterschrift bis zur Fertigstellung.

Um- und Neubauten in der Bauherrenversicherung umfassend versichert

Deutlich erhöht wird Ihr Haftpflichtrisiko, wenn auf Ihrem Grundstück die Arbeiten aufgenommen werden. Denn als Bauherr sind Sie aus der gesetzlichen Haftpflicht für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich und haften für Schäden, die anderen Personen zugefügt werden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit.

Im Rahmen der Produktvariante Komfort und/oder des Plus-Pakets unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Umbauten unbegrenzt und für Neubauten bis 50.000 / 100.000 Euro.

Rundumschutz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen

Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke – Schutz vor Baubeginn Mit dieser Versicherung schützen Sie sich als Bau­herr schon vor Start der eigentlichen Bauphase. Denn sobald Sie ein unbebautes Grundstück ge­kauft haben, sind Sie dafür verantwortlich, dass Dritte hier nicht zu Schaden kommen. Im Rahmen des Plus-Pakets unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für ein unbebautes Grundstück bis 10.000 qm.  Feuer-Rohbauversicherung – bis zu 24 Monate beitragsfrei Schon an Neubauten (Rohbauten) kann durch Brand, Blitz oder Explosion großer Schaden entstehen. Mit unserer Feuer-Rohbauversicherung sichern Sie Ihr Bauvorhaben von Anfang an ab. Sie ist bis zu 24 Monate beitragsfrei in einer Wohngebäudeversicherung mit einer mehrjährigen Laufzeit eingeschlossen. Sie zahlen Ihren ersten Beitrag also erst dann, wenn das Haus bezugsfertig ist. Bauleistungsversicherung – so wichtig wie die Baugenehmigung Ein Gebäude ist bis zu seiner Fertigstellung einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Als Bauherr müssen Sie ab Beginn der Bauarbei­ten für Schäden aufkommen, die zum Beispiel durch Sturm, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Auch bei bereits abgenommenen Bauleistungen tragen Sie bis zur Fertigstel­lung des Gebäudes als Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Sachschäden. Daher ist auch der Diebstahl von fest eingebautem Material, wie zum Beispiel Heizkörpern, abgedeckt.  Bauhelfer-Unfallversicherung – Schutz für freiwillige Helfer Ihre Freunde und Nachbarn unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben? Dann ist eine private Bauhelfer-Unfallversicherung sinnvoll. Sie si­chert bei Unfällen auf der Baustelle Ihre frei­willigen Helfer ab – unabhängig von gesetzlichen Leistungsansprüchen. Bauherren-Rechtsschutz – für Ihr gutes Recht Ein Rechtsstreit mit der Baufirma oder dem Architekten ist keine Seltenheit – Bauherren kann das teuer zu stehen kommen. Der Bau­herren-Rechtsschutz der ÖRAG sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren und schützt Sie vor hohen Kosten bei rechtlichen Konflikten.

Bauherren-­Haftpflicht­versicherung – Schadenbeispiele

Radfahrer stürzt in Baugrube

Ein Radfahrer übersieht die schlecht gesicherte Baugrube und stürzt. Als Bauherr haften Sie für die Verletzungen und Folgeschäden.

Herabfallende Teile

Vom Baugerüst lösen sich Teile und treffen einen Fußgänger. Als Bauherr sind Sie für die Verletzungen verantwortlich.

Unfall beim Richtfest

Ein Besucher stürzt beim Richtfest und verletzt sich dabei. Als Bauherr haften Sie für notwendige Behandlungskosten und mögliche Schadensersatzansprüche.

Bauherren-Haftpflichtversicherung – Sichern Sie Ihr Bauvorhaben ab

Unvorhergesehene Unfälle auf der Baustelle können teuer werden. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten durch Personen- oder Sachschäden. Verlassen Sie sich auf eine starke Absicherung während der gesamten Bauzeit. Gerne beraten wir Sie persönlich, wie Sie Ihr Bauvorhaben optimal absichern können. Jetzt beraten lassen: Bauherren-Haftpflicht

Downloads zur Bauherren-­Haftpflicht­versicherung

Bauherren-Haftpflichtversicherung: Produktinformationsblatt (PDF, 66 KB)

FAQ rund um die Bauherren-­Haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung? Jede Privatperson, die bauen möchte. Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und im Bereich des noch nicht fertig gestellten Hauses verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht als Bauherr, sowohl die Sicherung der Baustelle als auch die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Die Beauftragung eines Architekten, eines Bauunternehmens oder von sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung. Was deckt die Bauherrenhaftpflicht ab? Per Gesetz hat jeder Bauherr auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für Baustelle und Zufahrt, Überwachungspflicht der Baustelle sowie Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz. Die Haftung als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das Gebäude. Zum Beispiel, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor dem Baugrundstück stürzt und sich schwer verletzt, da bei Glatteis nicht gestreut wurde. Schäden aus Ihrem Bauvorhaben. Zum Beispiel, wenn ein Kind in eine nicht ordnungs-gemäß gesicherte Baugrube fällt und sich dabei verletzt. Bauen mit eigener Leistung (Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bei der Bauausführung) bis zu einem Wert von 50.000 EUR. Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen. Versichert ist das Risiko durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Behältnissen bis 250 l beziehungsweise kg Fassungsvermögen (Kleingebinde), wenn das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde 2.500 l beziehungsweise kg nicht übersteigt. Ist die Bauherrenhaftpflicht in der Privathaftpflicht enthalten? Unsere Privat-Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben wie An-, Um- und Neubauten ab. Je nach abgeschlossener Produktvariante sind verschiedene Summenbegrenzungen zu beachten. Werden diese Summen überschritten, benötigen Sie unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich. Jetzt einen Berater vor Ort finden Was gehört zur Bausumme? Die Bausumme stellt die Gesamtbausumme einschließlich des Wertes der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe dar.
Dazu zählen:
die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabearbeiten) einschließlich der Herstellung der Hausanschlüsse die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, zum Beispiel Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- und Plattenlegearbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten; nicht zu berücksichtigen sind Malerarbeiten, da sie nicht der Herstellung des Gebäudes selbst, sondern der Herstellung der Bewohnbarkeit dienen die Kosten der Außenanlagen (z.B. Wege, Mauern, Zäune) die Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst) die Baunebenkosten (zum Beispiel Architekten- und sonstige Planungskosten, Kosten für Behörden­leistungen, jedoch keine Finanzierungskosten)
Wie hoch fallen bei der Bauherrenhaftpflicht die Kosten aus? Es lässt sich pauschal nicht sagen, wie hoch die Kosten ausfallen – diese richten sich unter anderem nach der Bausumme. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin und wir ermitteln die Höhe der Bauversicherung. Bauherrenhaftpflicht – wann abschließen? Da Sie als Bauherr bereits bei unbebauten Grundstücken in der Haftung stehen, empfiehlt es sich, die Baustellenversicherung noch vor Beginn der Bauphase abzuschließen. Greift die Bauherrenhaftpflicht bei Abriss oder Sanierung? Abhängig von der Bausumme sind Sanierung, Renovierung und Abriss bereits über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei höheren Summen empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht.

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