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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Gut geschützt vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung

Die Bauherrenhaftpflicht im Überblick

Entspannt bauen: Ihre Baustelle ist in der gesamten Bauphase umfassend versichert (maximal 2 Jahre). Alles abgedeckt: Wir versichern alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Baustelle entstehen. Gut organisiert: Schäden regulieren wir schnell und unbürokratisch. Angebot anfordern

Schutz vor Schäden auf Ihrer Baustelle

Familie baut ein Haus

Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen. Und das geht manchmal ganz schnell: Ein Radfahrer fällt in die schlecht beleuchtete Baugrube, herabfallende Teile stürzen auf Passanten oder beim Richtfest verletzt sich ein Besucher. Auch wenn die Ursache vielleicht durch die Bauarbeiten entstanden ist, sind Sie persönlich verantwortlich.

Ein Haus zu bauen oder zu sanieren ist Aufgabe und finanzielle Belastung genug. Unnötige Kosten sollten da möglichst vermieden werden. Der richtige Versicherungsschutz für die gesamte Bauzeit ist für Bauherren besonders wichtig. Neben der Bauleistungsversicherung ist die Bauherrenhaftpflicht deshalb die wichtigste Versicherung beim Hausbau. Sie springt finanziell bei einem Schaden ein, den andere durch Ihre Baustelle erleiden. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Bauvorhaben konzentrieren und sparen bares Geld.

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FAQ - die wichtigsten Fragen zur Bauherren-Haftpflichtversicherung

Jede Privatperson, die bauen möchte. Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und im Bereich des noch nicht fertig gestellten Hauses verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht als Bauherr, sowohl die Sicherung der Baustelle als auch die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicher zu stellen. Die Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen oder sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung.

Per Gesetz hat jeder Bauherr auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für Baustelle und Zufahrt, Überwachungspflicht der Baustelle sowie Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.

  • Die Haftung als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das Gebäude. Zum Beispiel, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor dem Baugrundstück stürzt und sich schwer verletzt, da bei Glatteis nicht gestreut wurde.
  • Schäden aus Ihrem Bauvorhaben. Zum Beispiel, wenn ein Kind in eine nicht ordnungs-gemäß gesicherte Baugrube fällt und sich dabei verletzt.
  • Bauen mit eigener Leistung (Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bei der Bauausführung) bis zu einem Wert von 10.000 EUR.
  • Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-geschwindigkeit.
  • Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen. Versichert ist das Risiko durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Behältnissen bis 100 l beziehungsweise kg Fassungsvermögen (Kleingebinde), wenn das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde 1.000 l beziehungsweise kg nicht übersteigt.

Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt üblicherweise bis zu einer bestimmten Summe nur kleinere Bauvorhaben wie Um- und Anbauten. Wird diese Summe überschritten, benötigen Sie unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich.

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Die Bausumme stellt die Gesamtbausumme einschließlich des Wertes der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe dar.
Dazu zählen:

  • die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabearbeiten) einschließlich der Herstellung der Hausanschlüsse
  • die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, zum Beispiel Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- und Plattenlegearbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten; nicht zu berücksichtigen sind Malerarbeiten, da sie nicht der Herstellung des Gebäudes selbst, sondern der Herstellung der Bewohnbarkeit dienen
  • die Kosten der Außenanlagen (z.B. Wege, Mauern, Zäune)
  • die Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst)
  • die Baunebenkosten (zum Beispiel Architekten- und sonstige Planungskosten, Kosten für Behörden­leistungen, jedoch keine Finanzierungskosten)

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Informationen zur Bauherren-Haftpflichtversicherung

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