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Bauherren-Haftpflichtversicherung

Optimaler Schutz für Ihr Bauvorhaben

Sicherheit von Anfang an –
Ihre Vorteile auf einen Blick

Umfassende Absicherung für Bauherren aus einer Hand Kompetente und persönliche Beratung – auf Wunsch auch zum Thema Baufinanzierung Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall Angebot anfordern

Wer baut, benötigt eine
umfassende Absicherung

Als Bauherr tragen Sie eine besondere Verantwortung. Zum Beispiel für die richtige Finanzierung, die Wahl des Architekten, des Bauunternehmens und der Handwerker und nicht zuletzt für sämtliche Kosten, die dabei entstehen. Doch was ist, wenn nicht alles glatt läuft? Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die von Ihrer Baustelle ausgehen. Und das geht manchmal ganz schnell: Ein Radfahrer fällt in die schlecht beleuchtete Baugrube, herabfallende Teile stürzen auf Passanten oder beim Richtfest verletzt sich ein Besucher. Auch wenn die Ursache vielleicht durch die Bauarbeiten entstanden ist, sind Sie persönlich verantwortlich. Dann ist es wichtig, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben. Mit der richtigen Absicherung können Sie Ihr Bauvorhaben sorgenfrei realisieren – von der ersten Unterschrift bis zur Fertigstellung. Angebot anfordern

Bauherren-Haftpflichtversicherung – Auf der sicheren Seite

Deutlich erhöht wird Ihr Haftpflichtrisiko, wenn auf Ihrem Grundstück die Arbeiten aufgenommen werden. Denn als Bauherr sind Sie aus der gesetzlichen Haftpflicht für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich und haften für Schäden, die anderen Personen zugefügt werden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit. Im Rahmen der Produktvariante Komfort und/oder des Plus-Pakets unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Umbauten unbegrenzt und für Neubauten bis 50.000 / 100.000 Euro. Jetzt beraten lassen

FAQ – die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bauherren-Haftpflichtversicherung

Jede Privatperson, die bauen möchte. Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und im Bereich des noch nicht fertig gestellten Hauses verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht als Bauherr, sowohl die Sicherung der Baustelle als auch die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicher zu stellen. Die Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen oder sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung. Per Gesetz hat jeder Bauherr auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für Baustelle und Zufahrt, Überwachungspflicht der Baustelle sowie Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz. Die Haftung als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das Gebäude. Zum Beispiel, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor dem Baugrundstück stürzt und sich schwer verletzt, da bei Glatteis nicht gestreut wurde. Schäden aus Ihrem Bauvorhaben. Zum Beispiel, wenn ein Kind in eine nicht ordnungs-gemäß gesicherte Baugrube fällt und sich dabei verletzt. Bauen mit eigener Leistung (Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bei der Bauausführung) bis zu einem Wert von 50.000 EUR. Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-geschwindigkeit. Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen. Versichert ist das Risiko durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Behältnissen bis 250 l beziehungsweise kg Fassungsvermögen (Kleingebinde), wenn das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde 2.500 l beziehungsweise kg nicht übersteigt. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben wie An-, Um- und Neubauten ab. Je nach abgeschlossener Produktvariante sind verschiedene Summenbegrenzungen zu beachten. Werden diese Summen überschritten, benötigen Sie unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich. Jetzt einen Berater vor Ort finden Die Bausumme stellt die Gesamtbausumme einschließlich des Wertes der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe dar.
Dazu zählen:
die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabearbeiten) einschließlich der Herstellung der Hausanschlüsse die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, zum Beispiel Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- und Plattenlegearbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten; nicht zu berücksichtigen sind Malerarbeiten, da sie nicht der Herstellung des Gebäudes selbst, sondern der Herstellung der Bewohnbarkeit dienen die Kosten der Außenanlagen (z.B. Wege, Mauern, Zäune) die Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst) die Baunebenkosten (zum Beispiel Architekten- und sonstige Planungskosten, Kosten für Behörden­leistungen, jedoch keine Finanzierungskosten)

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