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Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Alles unter Dach und Fach

Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Bietet optimale Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Prüft, ob Sie zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sind Zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
Wehrt unberechtigte Ersatzansprüche ab
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Ihr Schutz vor Schadenersatz-Ansprüchen

Geschäftsmänner geben sich die Hand

Eigentum verpflichtet. Als Besitzer eines Gebäudes oder Grundstückes tragen Sie eine Reihe von Haftpflichtrisiken, die schnell ins Geld gehen können. Mit einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sind Sie vor Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Ihren Gebäuden und Grundstücken geschützt.  
 
Ob Wohnung, Haus oder Grundstück: Ihre Risiken beschränken sich nicht nur auf Sie als handelnde Person. Wenn Gefahren von Ihrem Eigentum ausgehen, sind Sie für die Schäden ebenfalls verantwortlich. Das gilt auch für das Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen wie Zugänge/Zufahrten  zu öffentlichen Straßen, Garagenhöfen und Stellplätzen für Mülltonnen. 

 

Als Eigenheimbesitzer sind Sie über die private Haftpflichtversicherung geschützt – sie greift aber nicht, sobald Sie als Vermieter oder Verpächter auftreten. Wer Immobilien und Grundstücke vermietet oder verpachtet muss deshalb eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften oder Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke. 

 

Die Versicherung kommt für Schäden auf, die vom Besitz ausgehen. Das kann eine vereiste Einfahrt sein, auf der der Briefträger ausrutscht oder eine lose Stufe, über die Mieter stürzen. Wenn ein Hausverwalter eingesetzt ist, sind auch dessen Tätigkeiten versichert.  

 

Verschärft wird Ihre Haftung noch dadurch, dass Sie im Falle eines Schadens nachweisen müssen, dass Sie die erforderlichen Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung eines Schadens eingehalten haben und ein möglicher Schaden nicht ersichtlich war. 

 

Deshalb benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

 

Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks tragen Sie die Verantwortung, z. B. für 

  • herabfallende Dachziegel 
  • lose Pflastersteine 
  • im Winter schlecht geräumte Fußwege 
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Wer braucht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Haus- und Grundbesitzer Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke
Gemeinschaften von Wohnungs- / Teileigentümern Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind Zwangs- oder Insolvenzverwalter Nießbraucher mit Nießbrauch am versicherten Grundstück Frühere Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand

Wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, beinhaltet unsere Privat-Haftpflichtversicherung bereits den Schutz für Haus- und Grundbesitz.

Erneuerbare Energien Missbrauch personenbezogener Daten Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen
Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen Schäden durch häusliche Abwässer Allmählichkeitsschäden Bauherren-Haftpflicht bis 50.000 EUR Vorsorgeversicherung Ansprüche aus Benachteiligungen (AGG)

FAQ - die wichtigsten Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist wichtig für: 

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern 
  • Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, sofern diese ganz oder teilweise vermietet werden.
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbraucher (z.B. Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht) 

Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privathaftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Sofern Sie mehr als eine Einheit im selbstbewohnten Haus vermieten oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt,  ist unsere Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­ nötig und empfehlenswert. 

Hier ein paar Beispiele: 

  • Bei Glatteis oder Schnee rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg vor Ihrer vermieteten Immobilie oder Ihrem Grundstück aus. 
  • Ein Gast stürzt in Ihrem vermieteten Haus die Treppe hinunter, weil eine Stufe beschädigt war und verletzt sich schwer. 
  • Der Hausmeister hat im Winter einmal nicht Schnee geräumt und gestreut. Da stürzt ein Passant und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. 
  • Auf einem unbebauten Grundstück spielen Kinder und verletzen sich. 

Ja. Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht vollkommen aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie, Ihrer Pflicht nachzukommen, haften Sie weiterhin – neben Ihrem Mieter. 

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Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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