Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Deshalb benötigen Sie eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung

Einen Hund zu halten, ist mit viel Freude aber auch Risiken verbunden. Wenn Ihr Liebling jemanden beißt oder z. B. einen Verkehrsunfall verursacht, sind Sie dafür verantwortlich. Der Halter eines Hundes haftet laut Gesetz auch dann, wenn der Schaden ohne sein Beisein und ohne sein Verschulden geschehen ist. Sie haften in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Wenn etwas passiert, ist unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Sie da.
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist für einige Hundebesitzer eine Pflichtversicherung. Dies sehen die verschiedenen Landeshundegesetze bzw. -verordnungen vor. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung sollte aber ein Muss für alle Hundehalter sein. Sie gilt auch für Freunde oder Nachbarn, denen Sie Ihren Hund anvertrauen. Nur Personen, die mit Hundehüten Geld verdienen, brauchen eine eigene Versicherung. Also beispielsweise Besitzer von Hundepensionen oder Hundetrainer.
Wir bieten Ihnen folgende Absicherungsvarianten:
Hohe Versicherungsabdeckung: Entscheiden Sie selbst wie hoch Sie sich absichern möchten. Wählen Sie Ihre individuelle Absicherung mit bis zu 15 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Weitere Vorteile im Überblick:
Weltweit: Der Versicherungsschutz gilt bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit. Sie und Ihre Tiere sind zu Hause, unterwegs und während Ihres Urlaubs versichert.
Erweiterter Schutz auch für Dritte: Jeder, der Ihre Tiere ohne gewerbsmäßige Bezahlung betreut, ist mitversichert. Mietsachschäden inklusive – wir versichern Schäden, die Ihr Hund an gemieteten Räumen anrichtet,bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
FAQ - die wichtigsten Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Welche Hunderassen als gefährlich gelten, legt das Landeshundegesetz fest. Hier gelten die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.
Mitversichert sind Hundewelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten. Danach müssen sie in den bestehenden Vertrag eingeschlossen werden.
Ja, mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.