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Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Damit Sie Ihr Hobby unbeschwert genießen können

Unsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Bietet optimale Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Prüft, ob Sie zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sind Zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen
Wehrt unberechtigte Ersatzansprüche ab
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Deshalb benötigen Sie eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Pferd mit Besitzerin

Ein Pferd zu halten, ist ein großes Abenteuer, das mit viel Freude, aber auch Risiken verbunden ist. Wenn Ihr Pferd z. B. ein anderes Pferd verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht, sind Sie dafür verantwortlich. Sie haften in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen. Wenn etwas passiert, ist unsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Sie da. 

Aus gesetzlicher Sicht müssen Pferdehalter nicht zwingend eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings haftet jeder Tierhalter mit seinem gesamten Vermögen, falls das Pferd einen Dritten schädigt. Der Halter haftet laut Gesetz auch dann, wenn der Schaden ohne sein Beisein und ohne sein Verschulden geschehen ist. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für alle Halter von Reit- und Zugtieren. Dazu gehören Pferde, Ponys oder Esel.

 

Was passiert, passiert: einige Beispiele für Haftpflichtschäden: 

  • Ein Pferd tritt aus und beschädigt ein parkendes Auto. Die Kosten für Reparaturmaßnahmen müssen von dem Halter erstattet werden. Die Kosten übernimmt die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
  • Das Pferd durchbricht den Weidezaun und verursacht einen Verkehrsunfall. Blechschäden, Behandlungskosten der Insassen, Schmerzensgeld und Langzeitfolgen werden von der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gedeckt. 
  • Durch einen Tritt beschädigt das Pferd die Einzäunung des Reitplatzes. Die für den Hofeigentümer entstehenden Kosten werden übernommen. 
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Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung:

Gesetzliche Haftpflicht des Halters und des Tierhüters 

Mitversicherung von Fremdreiter und Reitbeteiligung 

Reiten mit gebissloser Zäumung und alternative Zäumung 

Reiten ohne Sattel 

Flurschäden 

Weiderisiko 

Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen 

Haftpflichtansprüche fremder Reiter, sogenanntes Fremdreiterrisiko, jedoch keine Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft 

Schäden durch Kutschfahrten (nur private Zwecke) 

Ungewollter Deckakt 

Fohlen sind bis zu 3 Jahre mitversichert

Mietsachschäden z.B. an Pferdeboxen, Paddocks und Stallungen

Schäden an Transportanhängern, Kutschen und Schlitten

Versicherungssummen von 15 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 

Tipp: Wenn die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zusammen mit der Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, so sind alle Personen mitversichert, die auch in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert sind.

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FAQ - die wichtigsten Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wer ist Fremdreiter? Fremdreiter ist jemand, der gelegentlich das Pferd reitet; bei der Reitbeteiligung geht man von einer regelmäßigen Nutzung aus. 

Was ist eine Reitbeteiligung? Eine Reitbeteiligung liegt vor, wenn der Reitbeteiligte das Pferd von dem Pferdehalter in einem gewissen Umfang zur Verfügung gestellt bekommt. Als Gegenleistung pflegt und bewegt der Reitbeteiligte das Pferd zu vereinbarten Zeiten und entrichtet im Regelfall einen monatlichen Beitrag an den Pferdehalter. Der Reitbeteiligte hat lediglich ein Nutzungsrecht.

Sowohl als Fremdreiter als auch im Rahmen einer Reitbeteiligung ist der Reiter über die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert. 

Fohlen sind bis zu 3 Jahre mitversichert.

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Informationen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

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