Warum meinen Klassiker über OCC versichern?
OCC ist als Spezialist für Klassiker-Versicherungen bereits seit über 35 Jahren im Markt tätig und hat mit seinen zahlreichen Experten und der langjährigen Erfahrung die Versicherungslösungen für Liebhaberfahrzeuge maßgeblich geprägt. Dadurch erhalten Sie durch OCC die kompetenteste Beratung und Betreuung, auch im Schadensfall.
Ab wann ist mein Fahrzeug ein Oldtimer?
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren ist Ihr Fahrzeug ein Oldtimer. Sie können für Ihr Fahrzeug eine H-Begutachtung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellen lassen. Bei einer erfolgreichen Prüfung erhalten Sie das H-Kennzeichen – und das Fahrzeug ist offiziell ein Oldtimer. Die H-Begutachtung ist nicht relevant für die Versicherung bei OCC. Allerdings hat ein H-Kennzeichen Vorteile – z. B. eine pauschale Kfz-Steuer und die Erlaubnis, die grünen Umweltzonen befahren zu dürfen.
Welchen Wert entschädigt die OCC?
OCC versichert den Markt-, Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungswert. Reguliert wird der Versicherungswert am Tag des Schadens, maximal der vereinbarte Versicherungswert, gemäß eines erstellten Wertgutachtens oder der seitens OCC angeforderten Selbsteinschätzung.
Darf ich die Werkstatt frei wählen?
Selbstverständlich. Alle OCC-Tarife sehen keine Werkstattbindung vor. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen, eine Werkstatt mit entsprechender Klassiker-Erfahrung zu wählen.