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Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

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Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Rund um das Thema Wohnen sind wir für Sie da!

Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.

Mehr zum Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

Beispiele für Ihren Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen: In Ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ihre Vermieterin behauptet, Sie lüften falsch, und weigert sich, die Mängel zu beseitigen. Sie suchen sich anwaltliche Hilfe. Sie grillen im Sommer gerne mit Freunden auf Ihrem Balkon. Ihr Nachbar fühlt sich gestört und möchte, dass Sie das unterlassen. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie eine Anwältin ein. Die neu gepflanzten Bäume und Sträucher Ihrer Nachbarin verschatten Ihr Wohnzimmer. Da Ihre Nachbarin nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.
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Versicherte Personen und Objekte

Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.¹
 
Versichert sind alle Ihre selbst genutzten privaten Wohneinheiten sowie die Ihres mitversicherten Lebenspartners oder Ihrer mitversicherten Lebenspartnerin und Ihrer mitversicherten Kinder im Inland. Hierzu zählen auch Dauercamping-Stellplätze und Gartenhäuser.

Was zahlt Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
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Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket. Download
Inkl.

Immer Inklusive

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher. Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung² in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
Neu

ab Tarif 2020:

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020) Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Prozesskostenrechner

Prozesskostenrechner - wir sagen Ihnen, was ein Rechtsstreit kosten kann. Wer sein gutes Recht vor Gericht erstreiten will, riskiert unter Umständen eine Menge Geld. Mit dem Prozesskostenrechner können Sie im Voraus kalkulieren, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen können.

Downloads

Ihr Privat-Rechtsschutz (PDF 398 KB) MEINRECHT (PDF 410 KB) Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2023 ÖRAG (632 KB)

Abschluss Rechtsschutzversicherung

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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Rechtsservice von A bis Z
0211 529-5555
¹ Nicht im Single-Rechtsschutz.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
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