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Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

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Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin? Rund um das Thema Wohnen sind wir für Sie da! Servicepaket inklusive: Profitieren Sie ab dem ersten Baustein von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.
Sind Sie Hauseigentümer oder Vermieter? Dann empfehlen wir Ihnen den Rundum-Schutz für Hauseigentümer*innen oder den Vermieter-Rechtsschutz.

Mehr zum Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

Beispiele für Ihren Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen: In Ihrer Wohnung hat sich Schimmel gebildet. Ihre Vermieterin behauptet, Sie lüften falsch, und weigert sich, die Mängel zu beseitigen. Sie suchen sich anwaltliche Hilfe. Sie grillen im Sommer gerne mit Freunden auf Ihrem Balkon. Ihr Nachbar fühlt sich gestört und möchte, dass Sie das unterlassen. Da Ihr Nachbar nicht einsichtig ist, schalten Sie eine Anwältin ein. Die neu gepflanzten Bäume und Sträucher Ihrer Nachbarin verschatten Ihr Wohnzimmer. Da Ihre Nachbarin nicht einsichtig ist, schalten Sie einen Anwalt ein.
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Versicherte Personen und Objekte

Versicherungsnehmer*in Ehepartner*in¹ Lebenspartner*in im selben Haushalt¹ Minderjährige Kinder¹

Was zahlt Ihr Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
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Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket. Leistungen im Überblick
Inkl.

Immer Inklusive

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de. Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.
Neu

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden. Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

Prozesskostenrechner

Prozesskostenrechner - wir sagen Ihnen, was ein Rechtsstreit kosten kann. Wer sein gutes Recht vor Gericht erstreiten will, riskiert unter Umständen eine Menge Geld. Mit dem Prozesskostenrechner können Sie im Voraus kalkulieren, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen können.

Downloads

Ihr Privat-Rechtsschutz (PDF 332 KB) MEINRECHT (PDF 410 KB) Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2023 ÖRAG (632 KB)

Abschluss Rechtsschutzversicherung

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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0211 529-5555
¹ Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
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