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Weltweite Krankenversicherung für Urlaubsreisen

Weltweiter Versicherungsschutz Krankenrücktransport (auch für eine Begleitperson, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar) Freie Arztwahl und Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus Beitrag berechnen

Unser Tarif und Informationen

Ihre ganzjährige Auslandskranken­versicherung für Urlaubsreisen bis jeweils max. 56 Tage

Profitieren Sie von:

Beratung und Behandlung beim Arzt Ihrer Wahl inkl. Medikamente, Verbandsmittel, Heilmittel (z. B. Massagen), Hilfsmittel (ohne Brillen und Hörgeräte) sowie schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz Kostenübernahme für Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus Kostenübernahme für Such-, Rettungs- oder Bergungskosten, Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung sowie für den Krankenrücktransport (wenn medizinisch sinnvoll vertretbar, dann auch für eine Begleitperson) Beitrag berechnen Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 12.2021).

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Wie kann ich meine Familie absichern? Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist für jede Person einzeln abzuschließen. Sie können entweder jetzt gleich online abschließen oder sich einen Antrag zuschicken lassen. Bin ich abgesichert, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub  – selbst der Tauchurlaub. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, für Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, für Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen), für Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren, für Psychotherapie, Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen. Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet? In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier In vielen Urlaubsgebieten ist es auch möglich, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 (0) 211 536 31 58** Übrigens: Als Kunde mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt Ihres Vertrauens via Handy, Tablet oder Laptop aufsuchen: Zur digitalen Sprechstunde ** gebührenpflichtige Hotline

Dokumente & Dateien

zum downloaden

Tarifbedingungen AKD-16
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unser Kranken­versicherer ist die UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 8 44 - 70 00 Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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