Was gehört alles zur Wohngebäudeversicherung?
Zum Wohngebäude gehören alle eingefügten Sachen, die bei Trennung zerstört oder im Wesen verändert werden. Diese Gebäudebestandteile sind fest in das Gebäude eingefügt und somit eine Einheit mit dem Gebäude. Dazu zählen z. B. Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune, Fenster, Rollos und Regenrinnen, Heizungs- und Klimageräte, thermische Solaranlagen.
Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Gebäudezubehör. Das sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen, wie z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Markisen und Antennen.
Je nach Umfang der ausgewählten Bausteine sind auch Grundstücksbestandteile mitversichert. Dazu zählen unter anderem Gartenhäuser, Grundstücksbeleuchtungen, Carports, Grundstückseinfriedungen (z. B. Zäune, Hecken), Pergolen, Kinderschaukeln und Schwimmbecken auf dem Versicherungsgrundstück.
Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme für mein Haus?
Ihrem Berater steht ein – von Bausachverständigen entwickeltes – Wertermittlungsprogramm zur Verfügung. Dieses Programm berücksichtigt alle Besonderheiten Ihres Gebäudes und ermittelt so den korrekten Gebäudewert.
In die Berechnung fließt unter anderen die Größe des Objektes ein. Für die Gebäudeversicherung werden die Kosten damit pro Quadratmeter ermittelt
Passt sich der Versicherungsschutz meines Gebäudes den steigenden Kosten an?
Die Gebäudeversicherung passt sich jährlich den sich ändernden Preisen und Löhnen des Baugewerbes an.
Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten mitversicherten Sachen ersetzen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten. Sollte das Gebäude trotz Reparatur im Wert gemindert sein, gleichen wir auch diese aus. Die Maximalentschädigung orientiert sich hierbei an den ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die gesamten ortsüblichen Kosten, die Sie benötigen, um das zerstörte Gebäude in gleicher Art und Güte und vor allem auch in neuwertigem Zustand wieder zu errichten. Hierunter fallen auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel?
Bei einem Eigentümerwechsel geht der Vertrag an den neuen Eigentümer über. Dieser kann den Altvertrag fortführen oder die Wohngebäudeversicherung kündigen und einen Anbieterwechsel vornehmen.
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Nein, der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist nicht verpflichtend und damit eine freiwillige Absicherung für Eigentümer.
Ohne einen Versicherungsschutz müssen Sie sämtliche entstehenden Kosten in Schadenfällen selbst tragen. Um das eigene Kapital und Rücklagen zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Wir beraten Sie gerne zum passenden Versicherungsschutz für Ihre Immobilie.
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Wie hoch die Kosten der Gebäudeversicherung ausfallen, lässt sich nicht pauschal sagen, da dies von zahlreichen Faktoren abhängt. Etwa von der Wohnfläche, dem Alter und der Bausubstanz des Objektes sowie dem gewünschten Leistungsumfang.
Bei einem persönlichen Beratungstermin ermittelt Ihr Provinzial Berater mithilfe eines Wertermittlungsprogrammes die Prämie der Gebäudeversicherung.
Kann man eine Wohngebäudeversicherung auch für ein Mehrfamilienhaus abschließen?
Ja auch für Mehrfamilienhäuser bieten wir entsprechenden Versicherungsschutz.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.