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Travel Paket - der Rundumschutz bei Reisen

Reiseversicherung für Einzelpersonen & Familien Kompletter Versicherungs­schutz für Ihren Urlaub Weltweiter Versicherungsschutz Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reisekranken in einem Reiseversicherungs-Tarif Individuelle und bedarfsgerechte Absicherung ohne Selbstbehalt Beitrag berechnen

Unser Tarif und Informationen

Die wichtigsten Urlaubs­versicherungen in einem Tarif

Sie profitieren von:

Kombination aus Reise-Rücktrittskosten- und Auslandsreise-Krankenversicherung Reiserücktrittsversicherung: Erstattung von 100% der (Mehr-)Kosten bei einer Stornierung, Reise-Abbruch, einer verspäteten oder verfrühten Rückreise sowie bei Umbuchungen Auslandsreise-Krankenversicherung: Erstattung von 100% der Kosten bei ambulanter und stationärer Behandlungen, Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel, Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen von Prothesen, Krankenrücktransport, Transportkosten zum nächsten Krankenhaus oder Arzt, Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall Beitrag berechnen Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 06.2024).

Fragen & Antworten zum Reiseversicherungs-Paket für Einzelpersonen und Familien

Warum lohnt es sich ein Versicherungspaket abzuschließen? Ganz einfach: Statt sich um diverse Einzelversicherungen zu kümmern, erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand. So sparen Sie Zeit und Mühe und können sich auf Wichtigeres konzentrieren: Ihren Urlaub. Welche Abschlussfristen gelten für das Travel-Paket? Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich. Gilt das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen? Versicherungsschutz besteht auf privaten und dienstlichen Reisen. Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen? Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird. Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass. Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden. Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel. Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

Dokumente & Dateien

zum downloaden

Informationen zum Tarif
Travel-Paket (PDF, 268 KB)

Unser Kranken­versicherer ist die URV

URV - Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53
D-80530 München

Telefon: (089) 2160 - 6745

Website: www.urv.de
E-Mail: reiseversicherung@urv.de
AG München, HRB: 137918

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