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Häufig gestellte Fragen
Besteht für Ihr Auto eine Teilkaskoversicherung, ist Ihr Glasschaden mitversichert. Wenn der Schaden in Ihrer Windschutzscheibe repariert werden kann, ist die Reparatur kostenlos. Auf den Abzug des vereinbarten Selbstbehalts wird verzichtet.
Wenn eine Scheibe Ihres Autos ausgetauscht werden muss, tragen Sie bei bestehender Teilkaskoversicherung lediglich die Kosten des vereinbarten Selbstbehalts. Diesen Betrag zahlen Sie direkt bei Ihrer Kfz-Werkstatt. Den Rest rechnet Ihre Werkstatt direkt mit uns ab.